Abmahnmonitor

Dieser Fehler bei der Preisangabe führt zur Abmahnung

Veröffentlicht: 16.11.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Hände werden desinfiziert

Wer mahnt ab? Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. (vertreten durch Rechtsanwalt Euskirchen)
Wie viel? 1295,43 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Desinfektionsmitteln

Seit Beginn der Corona-Pandemie gehört der Gebrauch von Desinfektionsmittel zum Alltag von Vielen. Dementsprechend häufig wird es sowohl online als auch im stationären Handel verkauft. Wer dabei nicht einiges beachtet, hat allerdings schnell eine Abmahnung am Hals. So erging es einem Händler auf Ebay. Er unterließ es, beim Verkauf von Desinfektionsmittel den Grundpreis mit anzugeben. Da das Desinfektionsmittel nach Volumen (Liter) verkauft wird, ist der Verkäufer nach der Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, den Grundpreis mit anzugeben. Außerdem hat er es versäumt, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, dass er Arzneimittel verkauft, obwohl er nach dem Arzneimittelgesetz dazu verpflichtet war. 

Weitere Abmahnungen

In der Sache vereint, im Urheberrecht getrennt

Wer mahnt ab? Volkspark Hamburg Streetwear (vertreten durch Rechtsanwalt Jüngst)
Wie viel? 713,76 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Fanartikeln

Fanartikel sind unter Fußballfans bekanntermaßen sehr beliebt und es lässt sich eine Menge Geld mit ihnen verdienen. Das dachte sich auch ein Händler auf Ebay, als er einen Aufnäher für Hamburger Fußballfans verkaufte. Dabei beachtete er leider nicht, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Logo eines Hamburger Geschäftes für Fußball-Fanartikel handelt. Der Rechteinhaber wurde auf den Ebay-Händler aufmerksam und mahnte ihn daraufhin ab. Bei dem Logo handelt es sich um ein Werk der angewandten Kunst im Sinne des Urheberrechts. Die Rechte zum Verkauf standen dem Händler nicht zu, sodass er gegen das Urheberrecht verstieß. In der Abmahnung wurde der Händler nun dazu aufgefordert, den Verkauf zu unterlassen und die Abmahnkosten zu zahlen. 

Teure Nachahmung eines Liegestuhls

Wer mahnt ab? Lafuma Mobilier S.A.S. (vertreten durch Rechtsanwalt Klaka)
Wie viel? 3.762,70 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Ein Online-Händler verkaufte in seinem Shop Liegestühle, ohne dabei zu beachten, dass diese aufgrund des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes gegen Nachahmung geschützt sind. Der Hersteller der Liegestühle wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Mit dem Verkauf verstieß er gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da er die Käufer über die betriebliche Herkunft täuscht und die Wertschätzung der nachgeahmten Ware ausnutzt. Da die Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall bereits einen hohen Streitwert angenommen hat, wurde es auch hier teuer für den Händler.

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