Abmahnmonitor

Achtung beim Verkauf von Desinfektionsmittel

Veröffentlicht: 01.12.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.12.2022
Fläche wird desinfiziert

Erneuter Verstoß gegen die Biozid-Verordnung

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen?  Online-Händler von Desinfektionsmittel

Wieder einmal gab es Verstöße gegen die Biozidverordnung. Ein Online-Händler verkaufte ein Chlor-Reinigungsmittel, welches auch zur Desinfektion von Flächen benutzt werden kann. Nach einer EU-Richtlinie muss beim Bewerben von Biozidprodukten zwingend ein Sicherheitshinweis hinzugefügt werden. Dieser Hinweis fehlte in dem Angebot des Verkäufers. Der Verband wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler prompt ab. 

Seit Beginn der Pandemie kam es immer häufiger zu Abmahnungen wegen fehlender Hinweise bei Biozidprodukten, da der Verkauf von Desinfektionsmitteln stark angestiegen ist. 

Weitere Abmahnungen

Urheberrechtsverletzung führt zu hohen Kosten

Wer mahnt ab? Pandora Trade GmbH (vertreten durch Krohn Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.049,30 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Wieder einmal wurde ein Händler wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt. Auf der Verkaufsplattform kaufland.de verkaufte ein Händler Handtücher, die markenrechtlich geschützt waren. Hinzu kam, dass der Händler insgesamt 14 Fotos verwendete, die von der Markeninhaberin urheberrechtlich geschützt waren. In der Abmahnung wurde der Händler dazu aufgefordert, es zu unterlassen, die Fotos weiterzuverwenden. Außerdem wurde der Händler aufgefordert, Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang die Bilder verwendet wurden und welcher Umsatz im Zeitraum der Verwendung gemacht wurde. Da sich der Streitwert nach der Anzahl der Bilder richtet, fallen hier relativ hohe Kosten an.

Fehlende Registrierung im Verpackungsregister

Wer mahnt ab? Wetega UG (Vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz gehören schon zu den Klassikern unter den Abmahnungen. Diesmal ging die Wetega UG, vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage, gegen einen Händler auf Ebay vor. Dieser hatte es versäumt sich im Verpackungsregister zu registrieren. Nach dem Verpackungsgesetz ist er als Inverkehrbringer oder Hersteller von Verpackungen dazu allerdings verpflichtet. Nachdem ein Mitbewerber darauf aufmerksam geworden ist, kam direkt die Abmahnung ins Haus geflattert. 

Kommentare  

#1 Roland Baer 2021-12-01 17:27
Da es Sandhage und Alibimandanten nicht um Wettbewerbsnach teile geht, sondern um Abzocke, sollten diese Abzocke ins Leere laufen?
Oder.
Gibt dazu ein OLG Urteil so weit ich mich erinnere.
Wie ist denn da der Stand?
IDO noch aktiv?
IDO verurteilt?



Antwort der Redaktion:

Sehr geehrter Herr Baer,

bezüglich der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage liegen uns keine weiteren Informationen darüber vor, dass in diesem Fall kein wirklicher Mandant beteiligt war.

Bezüglich des Ido-Verbands, beobachten wir die Lage und die Entwicklungen, die für den Online-Handel relevant sind und werden selbstverständl ich darüber Informieren, so bald wir neue Informationen haben.

Alles Gute und Viele Grüße

die Redaktion
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