Abmahnmonitor

Diese Urheberrechtsverstöße können teuer werden

Veröffentlicht: 02.02.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
Produktfotografie

Geklautes Spielzeug-Design sorgt für Abmahnung

Wer mahnt ab? Jouets Écoiffier (Vertreten durch Kanzlei Bird & Bird LLP)
Wie viel? 4.455,96 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Spielzeug

Ein Online-Händler von Spielzeug vertrieb in seinem Shop ein Set, welches unter anderem aus Spielzeug-Hamburger, Spielzeug-Pommes und Spielzeug-Sandwich besteht. Dabei hat der Verkäufer offenbar nicht darauf geachtet, dass es sich bei der Gestaltung des Spielzeugs um ein geschütztes Design handelt. Der Inhaberin des Designs wurde darauf aufmerksam und mahnte den entsprechenden Händler ab. Denn der Verkauf des geschützten Designs stellt sowohl einen Verstoß gegen das Urheberrecht, als auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar. 

Weitere Abmahnungen

Bilderklau kann teuer werden

Wer mahnt ab? Vico GmbH (vertreten durch Kramer und Partner Rechtsanwälte mbH)
Wie viel? 1054,10 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Damit ein Online-Shop für den Kunden ansprechend ist, dürfen Produktfotos nicht fehlen. Dabei sollten Händler allerdings genau darauf achten, dass sie die Rechte an den Bildern im Shop haben. Denn ein Urheberrechtsverstoß kann teuer werden. So erging es einem Händler von Kosmetikpinseln. Dieser nutzte Fotografien, ohne an den entsprechenden Bildern das Urheberrecht zu haben oder über eine Nutzungslizenz zu verfügen. Der ursprüngliche Urheber der Bilder wurde darauf aufmerksam und verlangt nun Schadensersatz und fordert den Händler zur Unterlassung auf. 

Vorsicht bei Garantiehinweisen

Wer mahnt ab? absolutes - bikes and more - GmbH & Co.KG (vertreten durch Rechtsanwalt Peter Dürr)
Wie viel? 1501,19 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Ein Online-Händler verkaufte bei Amazon E-Bike-Scheinwerfer und warb damit, dass auf die Scheinwerfer eine Garantie von fünf Jahren gegeben wird. Bei Angaben zur Garantie ist allerdings Vorsicht geboten. Denn wer damit wirbt, dass auf Artikel eine Garantie gewährt wird, muss auch Angaben zu Art und Umfang der Garantie und den Garantiegeber machen. Dies hat der Händler hier unterlassen. Ein Mitbewerber wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. 

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