Abmahnmonitor

Fünf Cent zu wenig sorgten für teure Abmahnung

Veröffentlicht: 23.02.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Bücher

Verstoß gegen die Buchpreisbindung

Wer mahnt ab? Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage
Wie viel? 208,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Büchern

Beim Verkauf von Büchern muss die in Deutschland geltende Buchpreisbindung unbedingt beachtet werden. Denn das Buchpreisbindungsgesetz bestimmt, dass Bücher, die gewerbsmäßig verkauft werden, den festgesetzten Preis haben müssen. Ein Online-Händler verkaufte auf Amazon ein Buch und hielt sich nicht an den vorgeschriebenen Preis. Das Buch war ganze fünf Cent günstiger. Ein Rechtsanwalt, der als Preisbindungstreuhänder beauftragt wurde, die Preisbindung zu betreuen, wurde darauf aufmerksam und mahnte den entsprechenden Händler ab. 

Weitere Abmahnungen

Überraschender Urheberrechtsverstoß

Wer mahnt ab? Euro-Cities GmbH (vertreten durch Kanzlei Meissner & Meissner)
Wie viel? 3.841,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Dass Texte und Bilder urheberrechtlich geschützt sind, dürfte mittlerweile jeder mitbekommen haben. Dass allerdings auch Stadtpläne urheberrechtlich geschützt sind und ohne Lizenzierung nicht einfach auf der Webseite abgebildet werden dürfen, ist für einige wohl neu. Einem Online-Shop kam dieser Fehler teuer zu stehen. Er bildete einen Kartenausschnitt ab, ohne die dafür nötigen Rechte zu haben. Der betroffene Stadtplandienst wurde auf den unzulässigen Gebrauch aufmerksam und mahnte den Händler ab. Neben den Abmahnkosten, wurde auch noch Schadenersatz geltend gemacht, sodass es mit knapp 4.000 Euro für den Händler ziemlich teuer wurde. 

„Markenlos“, aber leider nicht makellos

Wer mahnt ab? iOcean UG (Vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Elektroartikeln

Wer in Deutschland Elektrogeräte verkauft, muss darauf achten, dass diese auch bei der Stiftung EAR registriert sind. Ein Händler verkaufte auf Ebay LED-Hundehalsbänder, ohne darauf zu achten, ob für diese Halsbänder eine Registrierung vorliegt. Er gab an, dass diese Halsbänder „markenlos“ seien. Die Geräteart und die Marke der verkauften Produkte müssen allerdings bei der zuständigen Behörde registriert werden. Ein Mitbewerber wurde darauf aufmerksam, dass eine Registrierung nicht vorliegt und mahnte den Händler ab. 

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