Abmahnmonitor

Diese Fehler bei der Produktbeschreibung sorgen für eine Abmahnung

Veröffentlicht: 09.03.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 09.03.2022
Online-Shop

Biozid Produkte

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Biozid Produkten

Immer wieder kommt es zu Abmahnungen von Online-Händlern, die Biozidprodukte verkaufen. Grund dafür ist oft der fehlende Warnhinweis, der nach der EU-Verordnung zum Verkauf von Biozidprodukten bei Werbung zwingend erforderlich ist. 

Artikel 72 der Verordnung legt fest, dass bei Werbung für Biozidprodukte zwingend der Hinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen“ hinzuzufügen ist. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass Biozidprodukte nicht mit den Angaben „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder ähnlichen Hinweisen erfolgen darf. 

Händler, die zum Beispiel Insektenschutzmittel oder Desinfektionsmittel verkaufen, sollten dies bei der Werbung also unbedingt beachten.

Weitere Abmahnungen

Darauf sollten Händler bei Produktbeschreibungen achten

Wer mahnt ab? Vico GmbH (vertreten durch Kramer & Partner Rechtsanwälte) 
Wie viel? 5.847,83 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Immer wieder kommt es zu teuren Abmahnungen, wegen Urheberrechtsverstößen. Händler sollten darauf achten, dass nicht nur Bilder unter das Urheberrecht fallen, sondern nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes auch Sprachwerke, zu denen auch Schriftwerke gehören. Auch bei individuellen Produktbeschreibungen handelt es sich um Sprachwerke, die Urheberrechtsschutz genießen und nicht einfach übernommen werden dürfen. 

Auch wenn ein anderer Shop das gleiche Produkt verkauft, sollte die Produktbeschreibung, ebenso wie die Artikelbilder, also nicht einfach übernommen werden, sonst drohen hohe Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten.

Falsche Beschaffenheitsangaben

Wer mahnt ab? Giralin GmbH (vertreten durch MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft)
Wie viel? 1.045,40 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Angebotsüberschriften sollen möglichst viele Käufer anlocken. Händler sollten allerdings darauf achten, dass diese auch der Wahrheit entsprechen, sonst kann es schnell zu einer Abmahnung kommen. Gerade bei Beschaffenheitsangaben sollte nicht geflunkert werden, sonst kann eine rechtswidrige Irreführung des Verbrauchers vorliegen.

Zum Beispiel muss ein Gürtel, der als „Ledergürtel“ bezeichnet wird, auch aus Leder bestehen. Durch ein Gutachten zur Stoffbeschaffenheit, welches Mitbewerber in Auftrag geben, kann ermittelt werden, ob es sich tatsächlich um Leder handelt. Fällt die unwahre Angabe dann auf, muss der Händler mit einer teuren Abmahnung rechnen. 

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