Abmahnmonitor

Abmahnung wegen Verkauf von Corona-Tests

Veröffentlicht: 13.07.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Corona-Test

Die Abmahnanwälte machen keine Sommerpause und so kam es auch in dieser Woche wieder zu einigen Abmahnungen unter Online-Händlern. 

Unzulässiger Verkauf von Coronatests

Wer mahnt ab? Lupudu GmbH (vertreten durch LEXEA Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.501,19 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Corona-Schnelltests gehören für viele Leute mittlerweile zum Alltag dazu. Neben den Tests im Testcenter nutzen einige auch die Schnelltests, die man in Eigenverantwortung zu Hause durchführen kann. Die Tests kann man unter anderem online erwerben. Allerdings sollten Händler, die diese verkaufen, darauf achten, dass es sich bei den Tests um Schnelltests für die Eigenanwendung handelt und nicht um sogenannte Profitests, die nur für den professionellen Bereich an einen bestimmten Kundenstamm abgegeben dürfen. Das regelt die Verordnung (EU) 2017/746 über in-vitro-Diagnostika. Da es sich dabei um Marktverhaltensregeln handelt, liegt auch ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, der eine Abmahnung nach sich ziehen kann. 

Fehlende Herstellerangabe

Wer mahnt ab? Luxshield GmbH (vertreten durch HKMW Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.153 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Wer als Händler Ware an Verbraucher verkauft, muss die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes beachten. Diese sehen unter anderem vor, dass auf der gelieferten Ware grundsätzlich der Name und die Adresse des Herstellers angebracht sein müssen. Ohne die Herstellerkennzeichnung unterliegt die Ware einem Betriebsverbot. Wer die Ware dennoch verkauft, verstößt auch gegen das Wettbewerbsrecht und ist daher abmahngefährdet. 

Verstoß gegen das Verpackungsgesetz

Wer mahnt ab? Como Sonderposten GmbH (vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Immer wieder kommt es zu Abmahnungen, weil Händlerinnen und Händler die Vorgaben des Verpackungsgesetzes nicht beachten. Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, die beim Endverbraucher regelmäßig als Abfall anfallen, muss sich bei der Zentralen Stelle LUCID registrieren. Ein Verstoß dagegen sorgt regelmäßig für Abmahnungen unter Online-Händlern. 

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Kommentare  

#1 Nora 2023-02-08 17:57
Ich hatte eine Coronastation und habe von ein privatanbieter der sich als Kleinunternehme r vorzeigen konnte mir coronatest verkauft.und Rechnung sowie Quittung gestellt hat.Jetzt hab ich mit Kvbw Probleme mit dem abrechnen sie erkennen dies nicht an.
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