Besonders teuer wurde es in dieser Woche für einen Händler, der einen Markenrechtsverstoß begangen hat. Doch auch fehlende Registrierungen nach dem Elektro- und dem Verpackungsgesetz waren nicht billig.
Wer mahnt ab? BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Vertreten durch Kanzlei CAUSACONCILIO)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Verstöße gegen das Markenrecht sind bekanntermaßen besonders teuer. So erging es auch einem Händler, der die Marke BRUBAKER nutzte, obwohl es sich nicht um lizenzierte Produkte des Unternehmens handelte. Geschützte Marken dürfen nach dem Markengesetz nicht ohne die Erlaubnis des Markeninhabers verwendet werden. Der Händler bot jedoch bei Ebay Produkte mit der Markenbezeichnung an, ohne die Erlaubnis dafür zu haben – was die teure Abmahnung zur Folge hatte.
Wer mahnt ab? Juwelier Chronotage GmbH (Vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 1.798,69 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Elektroartikeln
Wer Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, muss die Vorgaben des Elektrogesetzes beachten. Neben einigen Informationspflichten gibt es unter anderem die Pflicht, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung EAR) zu registrieren, wenn man als Hersteller nach § 3 Nr. 9 Elektrogesetz gilt, beispielsweise weil man Elektrogeräte erstmals in den Geltungsbereiches einführt. Als Händler dürfen außerdem keine Elektrogeräte verkauft werden, die nicht vom Hersteller ordnungsgemäß registriert wurden. Ohne diese Registrierung besteht für Händlerinnen und Händler ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsgebot. Ein Online-Händler, der Armbanduhren verkaufte, die unters Elektrogesetz fallen, unterließ die Registrierung und wurde daraufhin abgemahnt.
Wer mahnt ab? Smartphonerepair24.de UG (vertreten durch TUR ADVOCATES)
Wie viel? 540,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Ein Klassiker unter den Abmahnungen ist die fehlende Registrierung bei dem Verpackungsregister LUCID. Nach dem Verpackungsgesetz besteht für Händlerinnen und Händler, die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen, in der Regel eine Registrierungspflicht. Wird dies unterlassen, führt das in vielen Fällen zur Abmahnung.