Markenrechtsstreit

McDonalds mahnt „No Big Mac Taco“ ab

Veröffentlicht: 18.08.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022
McDonalds-Logo an Filiale

McDonalds, Apple und Lego haben zwar nicht sonderlich viel gemeinsam, aber eine Leidenschaft eint sie: Die rigorose Verteidigung der eigenen Marken. Diese Streitigkeiten sorgen mal für einen Lacher, mal für Stirnrunzeln und mal für helle Aufregung. Nun reiht sich ein weiterer Rechtsstreit in die Liste ein. Diesmal geht es um McDonalds. Das Unternehmen hat ein Kölner Café abgemahnt. Schuld war ein Taco.

Wie Big Mac, aber mit Qualität

Der Big Mac gehört sicherlich zu einem der beliebtesten Produkte von McDonalds. Dabei teilen sich die Meinungen über die Qualität. Die einen nennen die Produkte Schrott, die anderen glauben dem Unternehmen, wenn es sagt, „dass in unseren Restaurants jeden Tag beste Qualität auf den Tisch kommt.“

Der Betreiber des Café Buur in Köln, Parham Pooramin, ist von der Qualität des Big Macs jedenfalls nicht überzeugt, vom Geschmack aber schon. „Jeder isst Big Mac, weil die Soße geil ist, aber Brot und Fleisch sind qualitativ minderwertig“, teilt er gegenüber T-Online mit. Daher hat er ein besonderes Produkt auf der Speisekarte stehen. Den „No Big Mac Taco“. Diesen stellte Parham Pooramin Ende Juli auf dem Instagram-Kanal des Cafés vor.

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Die Tacos waren ein solcher Erfolg, dass sie laut dem Betreiber bereits am ersten Tag ausverkauft gewesen seien und einige Gäste sogar leer ausgingen.

Schmeckt nicht jedem

Allerdings schmecken die Tacos nicht jedem. Zumindest McDonalds störte sich empfindlich am Namen und sprach eine markenrechtliche Abmahnung aus. Aus Unternehmenskreisen heißt es: „Das Markenrecht ist ziemlich eindeutig, was den Schutz des geistigen Eigentums betrifft.“

Das Kölner Café ließ sich allerdings auf keinen langen Rechtsstreit ein, sondern unterschrieb die Unterlassungserklärung. Stattdessen wurde der Taco jetzt auf einen neuen Namen getauft. Man nennt sie jetzt „Die verbotenen Tacos“.

Aber war da nicht was mit dem Big Mac?

Der Big Mac machte bereits im Jahr 2019 markenrechtliche Schlagzeilen. In diesem Jahr verlor McDonalds nämlich die exklusiven, europarechtlichen Schutzrechte an der Marke Big Mac. Damals ist es dem Unternehmen nicht gelungen, die kontinuierliche, ernsthafte Nutzung der Marke Big Mac nachzuweisen. Allerdings ist die Marke heute noch sowohl im EUIPO als auch beim DPMA als Wortmarke eingetragen. Das liegt zum einen daran, dass die Löschentscheidung lediglich vorläufig, also noch nicht rechtskräftig war. Zum anderen hat McDonalds im Jahr 2017 noch eine Markeneintragung für den Big Mac beim EUIPO (Nummer 017305079) vorgenommen. Diese Marke war nicht von der Entscheidung umfasst, da für neu eingetragene Marken eine Schonfrist von fünf Jahren gilt. 

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