Abmahnmonitor

Schutz vor Elektrosmog? – Werbeversprechen sorgt für Abmahnung

Veröffentlicht: 21.09.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 27.09.2022
Mensch mit Handy im Bett

Mit gesundheitsbezogenen Angaben und Heilversprechen sollten Händlerinnen und Händler vorsichtig umgehen. Denn gerade solche Aussagen sind streng reguliert und dürfen nicht leichtfertig getroffen werden.

Schutz vor Elektrosmog

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb 
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Werbeversprechen sollten nicht einfach aus der Luft gegriffen sein, sondern auch der Wahrheit entsprechen. Gerade wenn es um gesundheitlichen Schutz geht, sollten sich die Aussagen auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Ein Händler von Handyfolien warb damit, dass diese vor negativem Einfluss durch Elektrosmog schützen sollen. Die Produkte sollen einen energetischen, harmonischen Einfluss auf den Körper haben. 

Diese Aussagen wurden als Irreführung und grobe Täuschung angesehen, so dass eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ausgesprochen wurde. 

Unzulässige Heilversprechen

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb 
Wie viel? 238 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Gerade bei Lebensmitteln werden häufig Versprechungen gemacht, dass Zutaten eine besondere Wirkung haben. Doch EU-weit gibt es strenge Regelungen, wann eine solche Werbung zulässig ist. Vor allem gesundheitsbezogene Angaben und Heilversprechen sollten nicht leichtfertig behauptet werden. So wurden einem Händler ein Heilversprechen bezüglich eines Gewürzes zum Verhängnis. Er warb damit, dass Kurkuma gegen allerlei Krankheiten helfen würde. 

Die Behauptungen, dass Kurkuma unter anderem gegen Krebs, Rheuma und Alzheimer helfen würde, hielten einer rechtlichen Beurteilung nicht stand und wurden abgemahnt. 

Problematische Materialbezeichnung

Wer mahnt ab? Vendomnia GmbH (vertreten durch LHR Rechtsanwälte) 
Wie viel? 1.491,07 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Die Materialien von Produkten sind für viele Kunden ein kaufentscheidender Faktor. Daher sollten die Artikelbeschreibungen der Wahrheit entsprechen und keine falschen Aussagen treffen. Ein Händler verkaufte einen Bürostuhl und gab an, dass dieser aus Leder sei, obwohl es sich lediglich um Kunstleder handelte. Ein kleiner Fehler, auf den die Konkurrenz schnell aufmerksam wurde und eine Abmahnung aussprach. 

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