Abmahnmonitor

Diese Urheberrechtsverletzung kann teuer werden

Veröffentlicht: 05.10.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.10.2022
Grafik, Mann mit Text

Neben problematischen Werbeaussagen sorgt auch das Urheber- sowie das Markenrecht immer wieder für teure Abmahnungen unter Online-Händlern. Und so wurden auch in dieser Woche Händler wegen unbefugter Nutzung von Bildern, Texten und Markennamen abgemahnt. 

Unbefugte Bildnutzung

Wer mahnt ab? Agence France-Presse GmbH (vertreten durch Kanzlei Image Law)
Wie viel? 500,80 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Produktbilder gehören zu einem schönen Online-Shop einfach dazu. Aber bei der Nutzung ist Vorsicht geboten, denn Bildwerke unterliegen dem Urheberrecht. Wenn man also keine eigenen Fotografien anbietet, sollte man unbedingt darauf achten, dass man eine wirksame Nutzungslizenz hat. Denn wenn dies nicht der Fall ist, kann es zu einer teuren Abmahnung kommen, und der Urheber kann Schadensersatz verlangen. 

Auch bei der Nutzung von Stockfootage-Anbietern sollten die Nutzungsbedingungen genau angeschaut werden. Hier gibt es häufig Vorschriften, zum Beispiel zur Angabe des Urhebers, oder zu welchem Zweck die Bilder genutzt werden dürfen. 

Kopierte Produktbeschreibungen

Wer mahnt ab? IT-Nerd24 GmbH (vertreten durch Kanzlei MUENSTER LEGAL)
Wie viel? 1.501,19 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Nicht nur Bilder, auch Texte unterliegen dem Urheberrecht. Und so dürfen auch Produktbeschreibungen, Erklärungen, so wie AGB und Datenschutzbestimmungen nicht ohne Nutzungserlaubnis übernommen werden. Auch hier kann auf Händler eine Abmahnung, inklusive einer Schadensersatzforderung zukommen. 

AGB und Datenschutzerklärungen müssen außerdem für jeden Shop individuell erstellt werden, sodass Texte anderer Internetpräsenzen unter Umständen ohnehin nicht zu gebrauchen sind. 

Markenrechtsverletzung

Wer mahnt ab? Samsung Electronics GmbH (vertreten durch Kanzlei NOTOS) 
Wie viel? 4.477,61 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Auch die Nutzung eingetragener Marken wird Händlern immer wieder zum Verhängnis. Gerade der Verkauf von Waren, bei denen es sich nicht um originale Markenware handelt, kann teuer werden. So erging es auch einem Händler, der Ladegeräte einer bekannten Elektronikmarke verkaufte. Bei einem Testkauf fiel dem Markeninhaber allerdings auf, dass es sich nicht um Originalware handelt und so wurde es teuer für den Händler. Denn auch hier kam zu den Abmahnkosten noch Schadensersatz hinzu. 

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