Abmahnmonitor

Werbung mit guter Bewertung sorgt für Abmahnung

Veröffentlicht: 25.10.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 13.02.2023
5 Sterne Bewertung Grafik

Bewertungen spielen für viele Kunden eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung. Daher ist es umso wichtiger, dass diese auch der Wahrheit entsprechen. Diese Woche wurde einem Händler vorgeworfen, seine gute Durchschnittsbewertung würde nicht der Wahrheit entsprechen. 

Abmahnung wegen Fake-Bewertungen

Wer mahnt ab? Emma Matratzen GmbH (vertreten durch Kanzlei Danckelmann und Kerst)
Wie viel? 2002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online Händler allgemein

4,9 Sterne sollte ein Händler von Betten durchschnittlich erhalten haben. So hieß es zumindest in der Werbemail. Ein Mitbewerber versuchte dieser Angabe auf den Grund zu gehen und fand in den üblichen Bewertungsportalen allerdings lediglich Bewertungen im Schnitt von 4,0 bis 4,75 Sternen. Wenn es sich bei den beworbenen Bewertungen nicht um tatsächliche, vom Kunden abgegebene Bewertungen handelt, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und der Händler kann abgemahnt werden. 

Gesundheitsbezogene Aussagen bei Futtermitteln

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb 
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Futtermittel

Nicht nur bei Nahrung, die für Menschen geeignet ist, auch bei Tiernahrung gilt es, sich an Regeln zu halten. So dürfen Gesundheitsversprechen auch bei Hundefutter nicht ins Blaue hinein getätigt werden. Ein Händler warb damit, dass der Knoblauch im Hundesnack auch bei Flöhen und Zecken helfen würde. In der europäischen Verordnung über das Inverkehrbringen von Futtermitteln, ist geregelt, dass es in der Regel untersagt ist, mit Aussagen zu werben, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. 

Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

Wer mahnt ab? CaptainCoupon GmbH (vertreten durch Kanzlei BRP Renaud & Partner mbH)
Wie viel? 540,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein 

Werbe-E-Mails sind eine einfache und effektive Methode, um Kunden zu erreichen. Doch Online-Händler sollten auf jeden Fall darauf achten, dass eine Einwilligung zum Versenden dieser vorliegt. Wenn keine Einwilligung vorliegt, hat der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Versender der E-Mails, der mit einer Abmahnung geltend gemacht werden kann. 

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