Abmahnmonitor

HSV mahnt Markenrechtsverstoß auf Etsy ab

Veröffentlicht: 18.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 18.01.2023
Hamburger Sportverein

Im Online-Handel lauern viele Fallen, die zu einer Abmahnung führen können. Diese Woche kam es zu einer Markenrechtsverletzung auf Etsy sowie Abmahnungen eines Lebensmittelhändlers und zu Abmahnungen wegen unzulässiger Werbeaussagen.

Die blaue Raute gehört dem HSV

Wer mahnt ab? HSV Fußball AG (vertreten durch Blue Port Legal)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Etsy 

Fanartikel sind gerade auf Etsy sehr beliebt. Doch Händler müssen dabei immer im Auge behalten, dass hier sehr schnell eine Markenrechtsverletzung vorliegen kann. So erging es einem Händler, der auf dem Handmade-Marktplatz Etsy Fanposter für den HSV anbot.

Dabei wurde nicht bedacht, dass sowohl die Wortmarke „HSV“ als auch die Bildmarke „Raute“ vom Hamburger Sportverein markenrechtlich geschützt sind. Der Markeninhaber mahnte den Händler ab und machte neben den Abmahnkosten auch noch Schadensersatz und Auskunftsansprüche gegen den Händler geltend. 

Lebensmittelhändler abgemahnt

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Ein Lebensmittelhändler sorgte in seinem Online-Shop direkt für mehrere Abmahngründe. Händler, die Produkte nach Gewicht, Volumen oder Länge verkaufen, sind verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis anzugeben. Hier war der Preis zwar angegeben, allerdings auf 100 Gramm. Seit Inkrafttreten der Omnibusrichtlinie muss der Grundpreis allerdings einheitlich auf ein Kilogramm angegeben werden. So soll Verbrauchern der Vergleich erleichtert werden. 

Hinzu kam, dass der Händler Lebensmittel mit dem Zusatz „Ohne Zucker“ bewarb. Eine solche Aussage ist nur erlaubt, wenn der Zuckergehalt auf 100 g oder 100 ml weniger als 0,5 g beträgt. Bei dem vom Händler verkauften Lebensmittel waren allerdings über 50 g Zucker auf 100 g, sodass der Zusatz hier rechtswidrig war. 

Irreführende Werbeaussagen 

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 255 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Händler, deren Produkte besonders ausgezeichnet wurden, zum Beispiel als Sieger eines Produkttests, möchten diese Information natürlich an die Kunden weitergeben und damit werben. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Denn mit der Bezeichnung „Testsieger“ darf nur geworben werden, wenn die Fundstelle des Tests mit angegeben wird, damit Verbraucher eine Chance haben, sich über die Testkriterien zu erkundigen. 

Auch die Aussage „CE-Zertifizierung“ ist ein Abmahngrund. Denn bei dem CE-Zeichen handelt es sich um eine Selbstauskunft des Herstellers und nicht um eine Prüfung einer unabhängigen dritten Stelle. Bei der Wortwahl „Zertifizierung“ können Verbraucher so in die Irre geführt werden, weil sie eine gesonderte Prüfung annehmen. Zudem ist das CE-Zeichen ohnehin eine rechtliche Pflicht und keine Besonderheit des jeweiligen Angebots. Eine solche Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann somit zu einer Abmahnung führen. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechtspaketen finden Sie hier.
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