Abmahnmonitor

Produktnachahmung führt zur Abmahnung

Veröffentlicht: 31.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 03.03.2023
Windlicht

Nicht nur im Markenrecht kann Nachahmung ein Problem werden. Auch das Wettbewerbsrecht versteht hier keinen Spaß. Das wurde in dieser Woche einem Händler zum Verhängnis, der Windlichter verkauft. 

Nachahmung von Waren

Wer mahnt ab? Love & Faith GmbH (vertreten durch Dr. Herzog & Partner)
Wie viel? Kostennote noch nicht bekannt
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Sich ein bisschen Inspiration bei anderen Händlern holen, haben wohl die meisten schon einmal gemacht. Allerdings sollte das ganz nicht so weit gehen, dass eine Nachahmung anderer Waren vorliegt und so eine Täuschung über die betriebliche Herkunft herbeigeführt wird. Ein Händler von Windlichtern hat sich hier nach Ansicht der Abmahner etwas zu sehr am Design der Konkurrenz orientiert, sodass sie den Händler abmahnten. 

Die Abmahner forderten den Händler zur Unterlassung auf und behielten sich auch vor, eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Werbung mit „bekömmlich“

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Immer wieder kommt es zu Abmahnungen, weil Händler damit werben, dass ihr Lebensmittel „bekömmlich“ sei. Gerade bei Kaffee und Alkohol wird die Bezeichnung häufig verwendet. Dabei handelt es sich hier um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe, die in der Form nicht zulässig ist. Eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe ist nur dann zulässig, wenn eine spezielle, im Anhang der Health-Claims-Verordnung aufgeführte Angabe beigefügt wird. Hinzu kommt, dass Lebensmittel mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent ohnehin nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen.  Da diese Regeln hier missachtet wurden, erfolgte eine Abmahnung.

Urheberrechtsverletzung wegen Produktbildern

Wer mahnt ab? De’Longhi Deutschland GmbH (vertreten durch Schulte Rechtsanwälte)
Wie viel? 2002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Produktbilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Daher dürfen diese nicht von Händlern übernommen werden, auch wenn die gleichen Produkte verkauft werden. Geschieht dies doch, flattert schnell eine Abmahnung des Rechteinhabers der Bilder ins Haus. Da hier nicht nur Abmahnkosten, sondern auch Schadensersatz geltend gemacht wird, liegen die Kosten hier oftmals im vierstelligen Bereich, wie auch in diesem Fall. 

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