Abmahnmonitor

Adidas mahnt Markenrechtsverstöße ab

Veröffentlicht: 07.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
Adidas Schuhe und Hose

Der Sportartikel-Hersteller Adidas mahnt Händler ab, die ein ähnliches Design wie das berühmte 3-Streifen-Design verwenden. Außerdem wurde eine Urheberrechtsverletzung abgemahnt und einem Händler von Kosmetikprodukten wurden gleich mehrere Abmahngründe zum Vorwurf gemacht. 

Die drei Streifen gehören Adidas

Wer mahnt ab? adidas AG
Wie viel? Keine Kostennote
Wer ist betroffen? Online-Händler von Bekleidung

Das Adidas-Design mit den berühmten drei Streifen ist wohl den meisten Leuten bekannt. Das Unternehmen hat es sich selbstverständlich nicht nehmen lassen, dieses Design markenrechtlich zu schützen. Eine markenrechtliche Abmahnung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn das Design gleich aussieht, sondern auch, wenn eine gewisse Ähnlichkeit vorliegt, sodass eine Verwechslungsgefahr besteht. Gerichte haben Adidas bereits in einigen Fällen recht gegeben, sodass es nicht ratsam ist, hier ein Risiko einzugehen. 

Urheberrechtsverletzung bei Artikelbildern

Wer mahnt ab? gym-side.de (vertreten durch Rechtsanwalt Tugay B. Kara)
Wie viel? 1.627,13 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Artikelbilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, daher dürfen sie nicht einfach aus einem anderen Shop kopiert werden. Ansonsten kann eine teure Abmahnung ins Haus flattern. So erging es auch einem Händler von Sportprodukten. Der eigentliche Urheber wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Neben den Abmahnkosten in Höhe von rund 600 Euro, wurde auch Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro geltend gemacht. 

Verstöße gegen die Kosmetikverordnung

Wer mahnt ab? éclat GmbH (vertreten durch Kanzlei advotec.)
Wie viel? 2.055,36 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Kosmetikprodukten

Online-Händler müssen ohnehin schon viele Regeln beachten und für manche Produkte gibt es dazu noch Sondervorschriften – so wie beim Verkauf von Kosmetikprodukten. Hier regelt die Kosmetikverordnung unter anderem, dass auf dem Produkt der Name oder der Firmenname der verantwortlichen Person, samt der zugehörigen Adresse abgedruckt werden muss. Auch die Chargennummer des Produkts muss mit abgedruckt werden. Weil dies bei Produkten eines Händlers nicht der Fall war, mahnte ein Mitbewerber ihn ab. Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechtspaketen finden Sie hier.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechtspaketen finden Sie hier.
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