Abmahnmonitor

Saisonstart: Händler sollten Verkehrsfähigkeit von Fahrradteilen prüfen

Veröffentlicht: 28.03.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.03.2023
Rückleuchten von Fahrrädern

In Bezug auf die den Online-Handel , so eine Studie, die die Auswirkungen des Anti-Abmahngesetztes evaluiert hat, sei es auch nach der Reform zu keinen Änderungen gekommen. Und das bestätigt auch unser Abmahnmonitor, der jede Woche neu mit Materialien befüttert werden kann. Aktuell waren es der Fahrzeugteile und Pink Floyd-Artikeln sowie ein alter Bekannter.

Verkauf von nicht zugelassenen Fahrzeugteilen

Wer? Kraftfahrt-Bundesamt
Betroffene? Händler von Fahrzeugteilen

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist als Bundesbehörde zuständig für die Einhaltung der Straßenverkehrsregelungen. Das betrifft eben nicht nur die klassischen Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch den Verkauf von Fahrzeugteilen, die den Straßenverkehr gefährden können.

Gerade jetzt, wo die Fahrradsaison wieder losgeht, gibt es auch wieder Anhörungsschreiben des Amtes. Betroffen sind Händler, die Fahrzeugteile ohne amtliche Prüfung vertreiben, beispielsweise Fahrradbeleuchtung. Dabei können die Kosten abhängig vom Verkaufsvolumen mehrere Tausend Euro betragen. Deshalb der dringliche Aufruf: Bieten Sie nur Fahrzeugteile an, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt und auch mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind.

Fehlende Widerrufsbelehrung

Wer? Como Sonderposten GmbH (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 627,13 Euro 
Betroffene? Online-Händler allgemein

Auch Rechtsanwalt Sandhage, um den es lange Zeit ruhig war, versendet wieder im Namen seines Mandanten Abmahnschreiben. Diesmal hat es einen Händler getroffen, der seiner Warenpräsentation keine gesetzmäßige Belehrung angefügt hat. Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Dieser muss allerdings auch vor seiner Vertragserklärung rechtmäßig über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehens eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts und die Rechtsfolgen belehrt werden. Fehlt eine solche Widerrufsbelehrung gänzlich, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen.

Unberechtigte Verwendung der Pink Floyd-Marken

Wer? Pink Floyd (1987) Ltd. (über Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte)
Wie viel? 1961,60 Euro
Betroffene? Online-Händler

Regelmäßig berichten wir von Abmahnschreiben bekannter Künstler, seien es die Rolling Stones oder Motörhead. Auch Pink Floyd wehrte sich erst kürzlich gegen den Handel mit unlauteren Konzertmitschnitten (sog. Bootlegs). Wenig überraschend sind auch die Logos und der Name der Band geschützt. Die Logos der Band wurden in der letzten Woche unberechtigt benutzt und deshalb abgemahnt. Die abgemahnten Händler haben Artikel online vertrieben (z. B. Kleidungsstücke), ohne die entsprechende Lizenz für die Nutzung des Bandnamens zu besitzen.

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