„Review Hijacking“ auf Amazon

Amazon: 600.000 Dollar Strafe für irreführende Bewertungen

Veröffentlicht: 12.04.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 12.04.2023
Amazon Bewertungen

Bewertungen sind für viele Kunden ein wichtiges Kaufkriterium. Umso wichtiger ist es Händler daher in den Rezensionen möglichst gut dazustehen. Gerade bei Amazon haben positive Bewertungen eine große Bedeutung, da Produkte mit vielen positiven Bewertungen in der Suche deutlich weiter oben angezeigt werden. Auch der Vitaminhändler Bountiful wollte mit guten Bewertungen glänzen, wurde für sein Verhalten allerdings von der Handelsaufsicht FTC abgemahnt, wie der Spiegel berichtete.  

Bewertungen waren für andere Produkte

Auf Amazon gibt es die Möglichkeit, Bewertungen für gleichartige Produkte mit anzeigen zu lassen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn es sich um verschiedene Farb- oder Größenvarianten handelt. Hier werden die Bewertungen für gleichartige Produkte mit angezeigt. Die Funktion kann allerdings auch ausgenutzt werden, um von guten Rezensionen eines anderen Produktes zu profitieren. So ging auch Bountiful vor, indem es die Bewertungen für ein älteres Nahrungsergänzungsmittelprodukt für ein neues Produkt nutzte. „Review Hijacking“ (auf Deutsch etwa: die Entführung von Bewertungen), nennt sich diese Praxis. Die FTC war hier der Ansicht, dass die Produkte zu verschieden waren, als dass eine kombinierte Anzeige der Bewertungen zulässig wäre. Die neueren Produkte erhielten dabei auch zusätzliche Auszeichnungen wie „Bestseller Nr. 1” und „Amazons Tipp“. Obwohl die Inhaltsstoffe sich deutlich von dem Produkt unterschieden, welches diese Auszeichnungen bekam. 

Abmahnung auch in Deutschland vorstellbar

Das Unternehmen musste eine Strafe von 600.000 US-Dollar zahlen und sich verpflichten, unterschiedliche Produkte nicht mehr miteinander zu verknüpfen. Die FTC hat im letzten Jahr angekündigt, Verbrauchertäuschungen verschärft zu verfolgen.

Auch in Deutschland kann ein Werben mit Bewertungen, die nicht tatsächlich zum Produkt gehören, einen Abmahngrund darstellen. Im Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (die sogenannte Schwarze Liste) wird die Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen oder die Nutzung von gefälschten Verbraucherbewertungen explizit als unzulässige Handlung gegenüber Verbrauchern aufgezählt.

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