IHK warnt Ebay-Händler vor IDO-Abmahnungen

Veröffentlicht: 13.10.2015 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 05.07.2016

Der Interessensverband IDO mahnt in letzter Zeit Händler verstärkt auf dem Online-Marktplatz Ebay ab. Konkret geht es dieses Mal um Verstöße gegen die Informationspflichten zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten. Ebay-Händler können jedoch präventive Maßnahmen ergreifen.

Abmahnungsbrief

© fovito - Fotolia.com

Ebay-Händler sollten ab sofort verstärkt gerade bei der Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern sein. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt die Händler vor Abmahnungen durch den IDO Interessensverband aus Leverkusen. Dieser soll wiederholt Verstöße gegen die Informationspflichten zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten abgemahnt haben.

Romy Seifert, Rechtsreferentin bei der IHK, erklärt: „Konkret mahnt der IDO Interessenverband ab, dass über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren nicht informiert wurde. Außerdem ist bemängelt worden, dass der Ebay-Händler den Kunden nicht darüber unterrichtet hat, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von ihm gespeichert wird.“ Auch die fehlende Angabe von Auslandsversandkosten sei abgemahnt worden.

Wie sollten sich Ebay-Händler verhalten?

Es ist enorm wichtig, dass die gewerblichen Ebay-Händler Rechtstexte von Fachjuristen verwenden, denn die Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts und die Speicherung des Vertragstextes sind meist Gegenstand von AGB bzw. Verbraucherinformationen. Diese müssen jedoch gesetzeskonform dargestellt werden. Das Augenmerk ist jedoch auch auf die Widerrufsbelehrung zu richten, denn die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 hat veränderte Rahmenbedingungen für die Darstellung des Widerrufsrechts geschaffen. Eine veraltete Widerrufsbelehrung kann ebenso zu einer Abmahnung durch den IDO-Verband führen.

Die Händler müssen die Angaben über Versandkosten und Versandkostenrabatte für alle Länder, in die geliefert wird, über die Ebay-Rubrik „Versand und Zahlungsmethoden“ aufrufbar gestalten. Es genügt nicht, diese Angaben in der Artikelbeschreibung aufzuführen, denn Versandkosten und Versandkostenrabatte müssen am Gesamtpreis ersichtlich sein, d. h. über den von Ebay am Artikelpreis zur Verfügung gestellten Link „Alle Details anzeigen“.

Weitere Abmahnungen sind seitens IDO beispielsweise auch hinsichtlich der fehlenden Angabe von Grundpreisen ergangen. Die Folge der Abmahnungen sind zunehmend teure Vertragsstrafenforderungen durch den IDO Verband.

 

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