Online-Händler-Streit: Notebooksbilliger mahnt Softwarebilliger ab

Veröffentlicht: 04.01.2016 | Geschrieben von: Martin Gaitzsch | Letzte Aktualisierung: 04.01.2016

Die Online-Händler Notebooksbilliger und Softwarebilliger sind aneinandergeraten. Der Grund der Auseinandersetzung sind Übereinstimmungen der beiden Online-Shops, sodass Notebookbilliger dem Kontrahenten deshalb nun eine Abmahnung erteilt hat.

Monitore

(Bildquelle Monitore: PureSolution via Shutterstock)

Notebooksbilliger ist mit seinem Online-Shop Notebooksbilliger.de bereits seit einigen Jahren auf dem Elektronik- und Hardware-Markt präsent. Den Mitbewerber Softwarebilliger.de weist Notebookbilliger nun zurecht. Hochgradige Übereinstimmungen zwischen den Online-Shops würden einen Angriff auf die Marke Notebooksbilliger bewirken, heißt es sinngemäß in der Abmahnung, die Notebooksbilliger jetzt Softwarebilliger erteilt hat. Desweiteren hat Notebooksbilliger den Shop-Konkurrenten nun darin aufgefordert, gleiche Wesensmerkmale der beiden Online-Shops zu beseitigen und auch die Ähnlichkeit des Domain-Namens aufzuheben.

Angebliche Übereinstimmung von Domain-Name, Design & Produktangebot

Softwarebilliger wird also aufgefordert, die namensgleiche Endung billiger.de abzulegen, da dies ein regelrechter Wettbewerbsverstoß gegen die bestehenden Verhältnisse sei, da auch ähnliche Produkte in beiden Online-Shops angeboten werden. Und auch beim Design stößt Softwarebilliger auf Unmut von Seiten Notebooksbilliger. Da beide Unternehmen ein relativ ähnliches Layout verwenden, sei die Verwechselungsgefahr zu hoch.

In einer Pressemitteilung hat sich Softwarebilliger nun zu den Vorwürfen geäußert. Darin betont das Software-Unternehmen, dass „das Zusammenspiel von weißem Hintergrund sowie oranger und roter Farbe keine kopierten Design-Varianten sondern „geläufige Gestaltungen für Webseiten im Elektronikbereich“ seien. Mit dieser Maßnahme soll das Interesse des Webseiten-Besuchers geweckt und nicht Notebooksbilliger kopiert werden.

Im Moment warten beide Online-Händler ab, wie sich die Situation weiterentwickelt. Während Notebooksbilliger.de seit 2002 seine Produkte online anbietet, ist Softwarebilliger seit mehr als 5 Jahren als Online-Shop aktiv. Warum Notebooksbilliger demnach gerade jetzt den Shop-Konkurrenten abgemahnt hat, bleibt offen.

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