Verkauf von Uhren: Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch Cartier

Veröffentlicht: 13.06.2016 | Geschrieben von: Katharina Däberitz | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Bei der Bewerbung von Artikeln im Online-Shop sind viele Vorschriften zu berücksichtigen. Besonders die Beachtung von Markenrechten spielt dabei eine wichtige Rolle. Auf welche Bezeichnung der Online-Händler – speziell bei dem Verkauf von Uhren – verzichten sollte, erfahren Sie hier.

Cartier-Shop

August_0802 / Shutterstock.com

Wer mahnt ab?

Vorliegend geht es um Abmahnungen wegen Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „TRINITY“, die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 1053715 unter anderem für Schmuck- und Juwelierwaren, Tafelgeschirr, Kerzenhalter und Uhren eingetragen ist. Inhaberin der Marke ist das Schweizer Unternehmen Cartier International AG, Steinhausen.

Rechtsanwaltlich vertreten lässt sich die Markeninhaberin bei ihren Abmahnungen durch die Kanzlei Norton Rose Fulbright LLP aus Frankfurt am Main. Die Abgemahnten werden auf die Rechtsverletzung hingewiesen und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem soll Auskunft über Namen und Adressen der Lieferanten und die Menge der eingeführten, ausgelieferten, erhaltenen und bestellten Waren erteilt werden. Weiterhin wird die Vernichtung der noch vorhandenen, markenverletzenden Uhren gefordert.

Abmahngründe

In den Abmahnungen geht es speziell um die Verletzung der Wortmarke „TRINITY“. Die abgemahnten Online-Händler vertreiben beispielsweise „Daniel Wellington“ Uhren mit der von Cartier geschützten Bezeichnung „TRINITY“. Es wird gefordert, es zu unterlassen die Bezeichnung auf Uhren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen, die Uhren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, unter dieser Bezeichnung einzuführen oder auszuführen. Auch die Nutzung der Wortmarke „TRINITY“ auf Geschäftspapieren oder in der Werbung wird untersagt. Sofern die angebotenen Produkte tatsächlich nicht von Cartier stammen, begehen die Online-Händler damit eine Markenrechtsverletzung.

Praxistipp

Uns sind bereits Abmahnungen der genannten Kanzlei zu diesem Thema bekannt. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, lassen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung dringend rechtsanwaltlich überprüfen. 

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