Abmahnung ignoriert: Verbraucherschützer bringen Amazons Dash-Button vor Gericht

Veröffentlicht: 16.09.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022

Spätestens seit Einführung in den deutschen Markt ist der Dash-Button stark umstritten. Rechtlich ist das kleine Gerät alles andere als sicher. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb eine Abmahnung gegen Amazon ausgesprochen. Auf die hat das Unternehmen allerdings nicht reagiert – deshalb landet der Dash-Button nun vor Gericht.

Amazon Dash-Button an einer Waschmaschine

Der Dash-Button (© Amazon)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird gerichtlich klären lassen, ob der Dash-Button von Amazon „unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden darf“. Seit der Markteinführung in Deutschland steht der Dash-Button heftig in der Kritik. Der Bestellknopf verstößt nämlich gegen eine ganze Reihe deutscher Rechtsvorschriften, wie auch der Händlerbund in einer Infografik aufgezeigt hat. So lassen sich auf dem Button unter anderem nicht die wesentlichen Vertragsinformationen zur Verfügung stellen und auch der Gesamtpreis ist für den Kunden bei der Bestellung nicht ersichtlich.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte auch diese Punkte kritisiert und eine Abmahnung gegen Amazon ausgesprochen. „Zwar mag der Dash-Button einen Komfortgewinn versprechen“, räumen die Verbraucherschützer ein. „Allerdings – wie jeder andere Händler auch – muss sich Amazon an die geltenden rechtlichen Vorgaben halten.“

Amazon behält sich Preis- und Produktänderungen vor

Vor allem die Nutzungsbedingungen für das „Amazon Dash Replenishment“-Programm seien kritisch zu betrachten. In ihnen erlaubt sich Amazon, sowohl Preis als auch Versandkosten für das entsprechende Produkt zu ändern. Eine gesonderte Mitteilung erhält der Kunde aber nur, wenn der Preis sich um mehr als zehn Prozent verändert.Zudem behalte Amazon sich das Recht vor, Ersatzartikel zu liefern, wenn das gewünschte Produkt nicht verfügbar ist. Das könne beispielsweise ein ähnliches Produkt derselben Marke, aber mit anderer Füllmenge sein, so die Verbraucherzentrale NRW.

Bereits Anfang des Monats hatte die Verbraucherzentrale eine Abmahnung gegen Amazon ausgesprochen. Amazon hatte die in der Abmahnung gestellte Frist für eine Unterlassungserklärung allerdings verstreichen lassen – sie lief vergangenen Mittwoch ab. Deshalb will die Verbraucherzentrale nun gerichtlich klären lassen, ob der Dash-Button weiter verwendet werden darf.

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