Abmahnmonitor: Print-Werbung, SPAM, CE-Kennzeichnung

Veröffentlicht: 21.02.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2017

Print ist tot? Auch im Online-Handel ist die Printwerbung noch nicht völlig in Vergessenheit geraten. Doch genau wie im Online-Shop auch haben gedruckte Werbeanzeigen, etwa in Zeitschriften oder auf Flyern, Hinweispflichten zu erfüllen. Sie wollen keine Abmahnung erhalten? Dann lesen Sie jetzt weiter.

Inserat
© Africa Studio / Shutterstock.com

Wer? Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.

Wie viel? 220,00 Euro

Betroffene? Gewerbetreibende, die Werbeanzeigen in Printmedien schalten

Was? Unvollständiges Schalten von Werbeanzeigen

Auf jeder noch so rudimentären Webseite findet sich inzwischen eine Schaltfläche, in der der Webseitenbetreiber sich seinen Besucher präsentiert. Wer neben seinem Webauftritt auch weiterhin auf Printmedien setzt, der sei auf folgende Abmahnung hingewiesen: Der Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. mahnte aktuell einen Händler ab, der in einer lokalen Tageszeit ein Inserat schaltete und dabei nicht auf seine Identität und seine Anschrift hinwies. Obwohl auch in Zeitungsinseraten der Platz stark beschränkt ist, müssen Name des Unternehmers bzw. seine Firma sowie die komplette Anschrift in der Anzeige erscheinen. Aber bitte nicht hochkant, dafür aber vollständig.

 

Wer? Hellbut & Co. GmbH (über Rechtsanwalt Christian Busold)

Wie viel? 571,44 Euro

Betroffene? Online-Händler

Was? Zusendung von SPAM-Werbung

Dass E-Mail-Werbung nur an diejenigen Empfänger versendet werden darf, die vorher zugestimmt haben, ist rechtlich fast schon eine Selbstverständlichkeit. Umso überraschender ist es, dass die Praxis genau das Gegenteil zeigt. Wer online unterwegs ist, hinterlässt eine Datenspur, die auch zu unerwünschter E-Mail-Werbung führt. Egal, ob Ankauf von Datenbanken oder ein unkontrolliert handelndes Shopsystem: wer werbliche Mails versendet, muss dafür grundsätzlich eine Einwilligung haben. Empfänger, die sich belästigt fühlen, können und werden sich tatsächlich wehren... so wie die Abmahnungen der Hellbut & Co. GmbH zeigen.

 

Wer? Lauterer Wettbewerb e.V.

Wie viel? 220,15 Euro

Betroffene? Online-Händler allgemein

Was? Werbung mit einer CE-Kennzeichnung

Die auf vielen Produkten aufgedruckte oder eingeprägte CE-Kennzeichnung ist entgegen der weit verbreiteten Auffassung kein gesondertes, für das konkrete Produkt erteiltes Prüfsiegel, wie etwa das bekannte TÜV-Prüfsiegel. Wird es im Online-Shop wie ein Prüfsiegel verwendet, kann sogar Ärger drohen. Eine aktuelle Abmahnung des Vereins „Lauterer Wettbewerb e.V. wirft dem Händler daher vor, den Verbraucher mit der Bewerbung der CE-Kennzeichnung in die Irre zu führen.

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