Und wieder Ärger mit Alltagsbegriffen – Kein Verkauf von „Panzer Glass“ über Ebay

Veröffentlicht: 20.03.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.03.2017

Auch bei Begriffen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, kann es schnell Ärger geben. So fielen Händler aus allen Wolken, als Abmahnungen wegen der Verletzung der Wortmarke „Inbus“ begannen. Auch „Black Friday“ führte im vergangenen Jahr zu Problemen. Immer öfter genießen scheinbar alltägliche Begriff markenrechtlichen Schutz. Ganz aktuell sorgt die Verwendung der Begriffe „Panzer" und "Glass“ für Ärger.

Zerkratztes Handy
© blindesign / Shutterstock.com

Markeninhaber von „Panzer Glass“ wendet sich an Ebay

Ein Online-Marktplatz muss das Angebot auf entsprechenden Hinweis unverzüglich sperren und Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05). Anderenfalls kann der Marktplatz mithaften. Ebay hat hierzu eigens das VeRI-Programm bereitgestellt, bei dem Betroffene die Möglichkeit haben, Rechtsverstöße zu melden und rechtswidrige Angebote zu beenden.

Und dieses Tool wird aktuell wieder vermehrt genutzt, wenn es um Verstöße gegen die Marke Panzer Glass geht. Ja, Sie haben richtig gehört... Neben Inbus, Black Friday und X-Mas ist auch die Wortkombination Panzer Glass für eine dänische Firma als Marke eingetragen (außerdem als Wort-/Bildkombination hier). Markenschutz besteht unter anderem für folgende Produktkategorien: Schutzhüllen und -schalen für Laptop-Computer, Mobiltelefone und Smartphones.

Wer ist betroffen?

Unserer Redaktion sind derzeit zwei konkrete Fälle bekannt, die von den Sanktionen bei Ebay überrascht worden sind. Betroffen sind vor allem Händler von Handyzubehör, insbesondere von kratzfesten Handyhüllen und Displayfolien. Aber auch an anderen Stellen kann das Wort (versehentlich) auftauchen., wenn ein Bezug zu Panzerglas und dessen Eigenschaften bei der Produktbeschreibung hergestellt werden kann.

Aktuell sind zwar noch Angebote mit den Keywords „Panzer“ und „Glass“ bei Ebay zu finden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch diese bald verschwinden werden.

Was können Händler dagegen tun bzw. wie sollten sie sich verhalten? 

Obwohl für beide Marken eine Löschung anhängig ist, bzw. ein Widerspruch eingetragen wurde, müssen die Markenrechte beachtet werden. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Fortbestand der Marke darf der Inhaber gegen die unberechtigte Verwendung vorgehen.

Eine Verwendung der Marken in diesen Produktbereichen ist daher generell nicht erlaubt. Auch Segmente, die diesen Warenklassen ähnlich sind, sind tabu. Prüfen Sie Ihre Artikelangebote dahingehend, nicht gegen Markenrechte zu verstoßen.

Betroffene Verkäufer, die der Meinung sind, dass das Entfernen ihres Angebots unberechtigt ist, sollen sich direkt mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzen. Ebay bietet eine entsprechende Unterstützung an: „Hierfür nennen wir dem Verkäufer des gelöschten Angebots die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers bzw. die Adresse des bevollmächtigten Vertreters des Rechteinhabers.“, heisst es von Ebay.

Um bei künftigen Streitigkeiten zwischen Verkäufern und Rechteinhabern besser reagieren zu können, bittet Ebay jedoch auch die Verkäufer um Mithilfe: „Wir begrüßen es sehr, wenn sich die betroffenen Verkäufer zusätzlich an uns wenden und uns informieren, falls sie der Ansicht sind, dass die Meldung unberechtigt ist und auch begründen, warum das aus ihrer Sicht so ist. Sie sollten uns auch darüber informieren, ob sie den Fall mit dem Rechteinhaber geklärt haben oder nicht.“

Weitere Informationen zur Verwendung von Markennamen und Logos finden Sie hier: http://pages.eBay.de/help/policies/brand-name.html

Kommentare  

#2 Ein ebayer 2019-08-23 15:57
Ebay hat über 112.000 Angebote zu "Panzerglas" stehen. Es trifft mit der Abmahnung daher die Anbieter willkürlich. Ebay schreibt. "Sie in den vorangegangenen Nachrichten von uns alle relevanten Informationen in mehrfacher Ausfertigung erhalten haben, werden wir Ihnen bei zukünftigen Anfragen zu diesem Fall nicht weiter antworten. Ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit haben wir zur Kenntnis genommen."
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#1 Harun Güz 2017-03-22 15:15
Ich habe letzte Woche gegen den Inhaber des Markenrechtes eine Strafanzeige erstattet wegen Betrug.Da ich den nur den Begriff " Panzerglas" benutzt habe,wurde meine Auktion gelöscht.Meine Existenz ist wegen den ganzen unberechtigten löschungen gefährdet,und auch die Existenz von tausenden Händlern.Anschl ießend wird der besitzer auf schadensersatz angeklagt.Es ist ungerecht,dass meine Auktionen gelöscht werden,weil ich den öffentlichen Begriff Panzerglas benutz habe.Aber ich werde alle wege nutzen,um Ihn zu stoppen.Mit freundlichen Grüßen Harun Güz
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