Abmahnmonitor: Dryerballs, klickbarer OS-Link, SAM

Veröffentlicht: 25.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.08.2017

In der Hektik des Alltags haben Online-Händler nicht viel Zeit, sich mit den rechtlichen News auseinanderzusetzen. Um Abmahnungen vorzubeugen, reicht jedoch manchmal schon ein kurzer Blick in unseren Abmahnmonitor. So können die aktuellen Trends der Abmahner schnell ausgemerzt werden. Das waren die Themen der letzten sieben Tage...

Dryerball
© Petr Malyshev / Shutterstock.com

Wer? Green Lane Designs Ltd. (über die Kanzlei BRP Renaud & Partner)

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler von Dryerballs (Wäschetrocknerbälle) und Nachahmungsprodukten

Was? Vertrieb von Konkurrenzprodukten zu Dryerballs

Die Firma Green Lane Designs Ltd. mit Sitz in England sieht sich selbst als Pionierin im Bereich der Verbrauchsgüter. Zu den bekanntesten Marken gehören sog. Dryerballs (sprich Trockner- oder Waschmaschinenkugeln) und ein Milchaufschäumer Aerolatte. Durch einen Testkauf will die Abmahnerin den abgemahnten Händlern nachweisen, dass sie sowohl gegen ein Geschmacksmuster als auch gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen. Eine 1:1 Kopie ist nicht rechtmäßig. Offenbar will die Green Lane Designs Ltd. umfassend gegen die Verstöße ihrer Rechte vorgehen, denn sie nennt in den Abmahnungen auch Verfahren gegen Multimillionen-Unternehmen. Außerdem geht es in den Schreiben um eine Auskunft hinsichtlich Herkunft, Handelsvolumen und Vertriebsweg.

 

Wer? Trade & Web Solutions Ltd. (über die Kanzlei Jusdirekt)

Wie viel? 745,40 Euro

Betroffene? Online-Händler von Softwarelizenzen

Was? Hinweis auf die OS-Plattform ohne klickbaren Link

In ihrer Anzeige findet sich zwar ein Hinweis auf die sogenannte OS-Plattform, jedoch kein funktionierender Link. Die letzten zwölf Monate haben Abmahner genug Stoff gehabt und den fehlenden Hinweis abgemahnt. Es gilt, der Hinweis muss nicht nur vorhanden sein, sondern auch angeklickt werden können – ein gefundenes Fressen für die Abmahner... Und das wird jetzt kräftig genutzt. Da immer mehr Online-Händler den Hinweis in ihre Shops integriert haben, suchen die Abmahner nun zum Leidwesen der Branche nach neuen Wegen.

 

Wer? Time Gate GmbH (über die Kanzlei Lampmann Haberkamm & Rosenbaum)

Wie viel? 1.531,90 Euro

Betroffene? Online-Händler von Bekleidung

Was? Verwendung der Marke „SAM“

Für „SAM“ und „Uncle Sam“ bzw. „UNCLE SAM“ wurden diverse Wort- und Bildmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die Firma Time Gate GmbH, derzeitige Inhaberin der Marken, ist wieder in der Abmahnbranche aktiv. Zuvor war die Marke in Besitz der Uncle Sam GmbH. In älteren Abmahnungen wurden die Abgemahnten unentgeltlich auf die Rechtsverletzung hingewiesen und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert. Damit ist jetzt Schluss. Die unberechtigte Verwendung der Marke Sam kostet mittlerweile über 1.500 Euro.

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