Abmahnungen des VDAK e.V. – Das ist dran und so kann man sich wehren

Veröffentlicht: 16.05.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.05.2017

Vor rund zweieinhalb Jahren tauchte der Ido Verband am Abmahnhimmel auf und ist seitdem als Abmahner (leider) nicht mehr wegzudenken. Ein Déjà-vu ruft nun auch der „Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.“ (kurz: VDAK e.V.) hervor, der ebenso schnell Fahrt aufgenommen hat. Wer der VDAK e.V. ist und welche Erfahrungen unsere Redaktion mit dem VDAK e.V. gesammelt hat, lesen Sie nachfolgend.

Krieger
© wavebreakmedia / Shutterstock.com

Wer ist der VDAK?

Der „Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.“ (kurz: VDAK e.V.) wurde laut den Angaben auf seiner Webseite 1994 gegründet und hat sich als „mitgliedsstärkster Verband seiner Art“ der Förderung gewerblicher Interessen seiner über 2.000 Mitglieder verschrieben. Der zentrale Sitz ist in Recklinghausen. Hauptzweck des Vereins ist die Bekämpfung unlauterer und krimineller Praktiken sowie vor unseriöser Schwindelfirmen. Überdies bekämpft der VDAK e.V. gewerbeschädigende "Abzocker" und will für konkrete betriebliche Probleme seiner Mitglieder Lösungen bieten.

„Außerdem bietet der VDAK seinen gewerblichen und freiberuflichen Mitgliedern in vertraglicher Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Partnerunternehmen attraktive Serviceleistungen zu günstigen Sonderkonditionen wie nur beispielsweise eine Anwaltshotline und einen anwaltlichen Inkassoservice“, heißt es auf der Webseite.

Welches Ausmaß haben die Abmahnungen erreicht?

Eine solche Rechtsberatung dürften die Opfer des Vereins auch dringend notwendig haben, denn die Abmahnungen sind aufgrund ihres Ausmaßes nicht mehr nur eine Randnotiz wert. Wer abgemahnt wurde, kann den Abmahnngsupload des Händlerbundes nutzen und dort schnelle Hilfe erhalten. Allein eine Rückschau auf die dort hochgeladenen Abmahnungen der letzten drei Wochen zeigt das Ausmaß: In den vergangenen drei Wochen stammte knapp ein Viertel der hochgeladenen Abmahnungen vom VDAK.

Darf der VDAK abmahnen?

In Deutschland wird der Wettbewerb nicht von staatliches Seite überwacht, sondern durch Mitbewerber, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, qualifizierten Einrichtungen sowie den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

Der VDAK unterfällt hierbei der folgenden Legitimation: Eine Abmahnung aussprechen dürfen u.a. „rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt“. 

Genau hier könnten Betroffene ansetzen, denn von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist beim VDAK derzeit nicht automatisch auszugehen. Ausweislich der Internetseite verfügt der Verband zwar über mehr als 2.000 Mitglieder aus verschiedenen Branchen und der Vereinszweck ist entsprechend wettbewerbsrechtlich ausgerichtet. Jedoch konnte der Verein bisher nicht darlegen, dass tatsächlich alle Angaben stimmen.

Insbesondere ist unklar, ob der Verein tatsächlich eine repräsentative Anzahl von Händlern aus dem Bereich Unterhaltungselektronik vertritt. Kürzlich hat der Verein zwar Urteile vorlegen wollen, die die Berechtigung zur Abmahnung belegen sollen. Diese stammen jedoch bereits aus dem Jahre 2008 und betrafen andere Fälle. Hier ist das letzte Wort daher noch nicht gesprochen.

Was wird abgemahnt?

Anders als andere Verbände und Vereine, die selektieren oder eine konkreten Beschwerde nachgehen, sucht der VDAK konkret nach einem bestimmten Fehler in Online-Shops – und das ist überwiegend die unvollständige Werbung mit Garantien, d.h. mit der Werbung für Händler- und/oder Hersteller-Garantien ohne nähere Erläuterung der Garantiebedingungen. Der erste Schritt, eine Abmahnung zu vermeiden, ist daher die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben bei der Garantien-Werbung.

Bei den Abmahnungen des VDAK handelt es sich nach unserer Einschätzung um gewöhnliche Fälle, in der der abgemahnte Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert wird. Die uns bekannten Abmahnungen weisen inhaltlich keine besonderen Auffälligkeiten auf

Unsere Empfehlung

Eine Abmahnung des VDAK ist – auch wenn sie mit rund 142 Euro vergleichsweise günstig ist - unbedingt ernst zu nehmen und die gesetzte Frist einzuhalten. Wird auf die Abmahnung zu spät reagiert, können höhere Kosten oder gar der Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen.

Im Falle einer Abmahnung durch den VDAK ist jedoch zunächst zur Gegenwehr zu raten und auf einen Nachweis der Aktivlegitimation zu pochen. Ob die für die Berechtigung zur Abmahnung notwendige „erhebliche Anzahl“ von Mitbewerbern, die im Verein organsiert sind, überhaupt besteht, ist zu prüfen und nachzuweisen.

Haben auch Sie auch eine Abmahnung des VDAK erhalten, sollten Sie die geforderte Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Prüfung abgeben. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Abmahnungen nicht wie die des Ido Verbandes entwickeln und über Jahre hinweg als dunkle Wolke über dem Online-Handel hängen...

Kommentare  

#6 Oliver Schöning 2018-10-16 11:51
Grundsätzlich guter Artikel, nur schreibt man strafbewehrt mit e und nicht mit ä. Es kommt von "mit Strafe bewehrt", also mit Strafe bedroht und nicht davon, dass sich dieses Instrument bewährt hat.
In einem Fachartikel sollte der Fachbegriff schon richtig geschrieben sein....
Zitieren
#5 Esel Reieter 2017-06-22 10:34
Halt, Bananenrepublik lässt grüßen.
Zitieren
#4 Paul 2017-05-24 07:38
Wer sich an die Regeln hält, hat nicht zu befürchten, das solltet Ihr Euch mal vor Augen führen!
Zitieren
#3 Uli 2017-05-21 16:24
Das Versagen und die Untätigkeit des Herrn Maas und seinem Regierungsgefol ge ist unübersehbar. Es sollen ja wohl schon über Jahre hinweg die kleinen und mittleren Händler ausgebeutet werden. Diese zahlen ja schließlich auch die Steuern in der BRD. Die Großkonzerne werden durch solche Abmahnungen ja meistens nicht belangt, da die ja über zu mächtige Personen im Hintergrund und auch über gute Anwälte verfügen. Des Weiteren zahlen die ja meistens auch keine Steuern in BRD, da Briefkastenfirm en auf den Bahamas oder sonstwo unterhalten werden. Deshalb glaube ich nur noch an eines: Das Mittelstandsfor um der AfD. Die Altparteien werden von mir- vor allem auch wegen dieser Untätigkeit- nicht mehr gewählt...
Zitieren
#2 Markus 2017-05-20 14:17
Ich würde mir vom Händlerbund eine Initiative in Richtung der Politik wünschen, das Abmahn(un)wesen in der Weise zu verändern, daß ein erstmaliger Verstoß mit einem Entgelt von z.B. 50 Euro Schreibgebühr zu berechnen ist - so ähnlich funktioniert es in Großbritannien.
Das deutsche System ist zielgerichtet darauf angelegt, Rechtsanwälten und "Abmahnvereinen " eine Lizenz zum Gelddrucken an die Hand zu geben.
Nicht besonders überraschend, wenn man sich den Anteil von Juristen im Bundestag anschaut.
Also, Händlerbund: AKTIV werden! Ihr vertretet Hunderte Händler - das ist genau das Gewicht in der politischen Auseinandersetz ung, das man braucht, um Dinge zu verändern.
Meine Hoffnung ist aber gering, denn ein allfälliger Erfolg einer solchen Initiative würde ja ggf. zu geringenen Kundenzahlen des HB führen. Der steht eben leider auch auf der Liste der Profiteure.
Zitieren
#1 Roland Bär Handelsve 2017-05-17 15:01
ein weiteres Beispiel, das in der Bananenrepublik nichts besser in der Justiz als in den zuvor genannten Staaten zzgl. Nordkorea etc.
Ich schäme mich für die deutsche Justiz und die deutsche Regierung die sowas zulässen. Insbesondere sind Herr Maas und die Kanzlerin die das zu verantworten haben eine Schande für das Rechtssystem besser Unrechtsystem.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.