Apple darf Widerruf wegen fehlender Verpackungen nicht ablehnen

Veröffentlicht: 05.07.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 05.07.2017

Im hauseigenen Online-Shop hatte der Elektronikkonzern Apple bis vor Kurzem eine Regelung, wonach Kunden Produkte nur in Originalverpackung zurückgeben dürfen. Diese Rücknahmebedingung sahen die Verbraucherschützer allerdings äußerst kritisch und haben Maßnahmen eingeleitet.

Apple-Zeichen mit Wasserspritzern
© Watman / Shutterstock.com

Wer als Kunde die Originalverpackung eines im Apple Online-Shop gekauften Gerätes nicht zur Hand hatte, der durfte das Produkt bisher auch nicht zurückgeben. Wie die Welt schreibt, sieht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein solches Prozedere allerdings kritisch: „Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte“, kommentiert die Verbraucherzentrale den Fall und begründe ihr Eingreifen.

Im Rahmen einer Abmahnung wollten die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben die „kundenfeindlichen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ tilgen und zu einer kundenfreundlicheren Regelung kommen. Das Recht zum Widerruf der Verbraucher dürfe nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden“.

Apple reagiert auf die Kritik

Auf die Kritik und die Abmahnung der Verbraucherschützer hat Apple schnell und einsichtig reagiert. Der Konzern habe eine Unterlassungserklärung abgegeben und die AGB seines Online-Shops entsprechend der Kritik angepasst. Demzufolge sei nun eine Rücknahme von Artikeln möglich, die im Apple Online-Shop gekauft wurden, bei denen allerdings keine Originalverpackungen mehr vorliegen.

Auch weitere Punkte, die die Verbraucherzentrale bemängelt hatten, hat Apple angepackt und verändert. Zum Beispiel „schränkten Apples Bedingungen die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Erwerb von mangelhaften Produkten ein: Verbraucher mussten hiernach davon ausgehen, sie können einen Fehler nur beanstanden, wenn sie sich ‚so bald wie möglich‘ bei Apple meldeten, wozu sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet sind“. Außerdem hat Apple auch sein Impressum angepasst.

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