Deutsche Umwelthilfe will weiter abmahnen

Veröffentlicht: 19.07.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022

Das neue Elektrogesetz war im vergangenen Jahr in Kraft getreten und nimmt Händler bei der Rücknahme von Altgeräten seither stärker in die Pflicht. Die Deutsche Umwelthilfe zeigt sich allerdings mehr als unzufrieden mit der bisherigen Umsetzung des Gesetzes und will gegen Unternehmen, die dabei Fehler machen, juristisch vorgehen.

Gelbes Warnschild mit Ausrufezeichen
© josefauer – shutterstock.com

Das neue Elektrogesetz hatte Anbieter von Elektro- und Elektronikgeräten schon frühzeitig beschäftigt, schließlich kamen mit Ablauf der Übergangsfrist im Sommer 2016 einige neue Verpflichtungen auf die Händler zu. Doch obwohl viele Händler inzwischen entsprechende Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte eingerichtet und sich intensiv mit den neuen Aufgaben beschäftigt haben, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die bisherige Umsetzung massiv:

„Noch immer halten sich Händler nicht an gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen und stellen keine ausreichenden Verbraucherinformationen zur Verfügung. Der Onlinehandel zieht sich durch das Angebot einer paketgestützten Rückgabe fast komplett aus der Verantwortung und es wird immer klarer, dass die Befreiung von Discountern aus der Rücknahmepflicht ein besonders großer Fehler ist“, schreibt der Verband auf seiner Seite.

DUH: Saturn und Galeria Kaufhof abgemahnt

Bereits in der vergangenen Woche hatten wir darüber berichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe einen Testkauf in einer Kölner Saturn-Filiale durchgeführt hatte, bei dem dem (unerkannten) Tester die Rückgabe eines Elektroaltgerätes (genauer gesagt einer Energiesparlampe) verweigert wurde. Daraufhin hatte die DUH die Elektrofachkette abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Auch beim Traditionskaufhaus Galeria Kaufhof hatte die Deutsche Umwelthilfe jüngst einen Testkauf durchgeführt. Auch hierbei sollen gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten worden sein: „Die deutsche Warenhauskette Galeria Kaufhof verstößt gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. So stellte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einem Testbesuch am 14. Juni 2017 in Leipzig fest, dass Galeria Kaufhof rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigert und zudem nicht korrekt über Rücknahmepflichten informiert“, schreibt die DUH in einer Pressemitteilung. Auch in diesem Fall folgte eine Abmahnung.

„Zahlreiche Abmahnungen“ werden folgen

Um die rechtskonforme Umsetzung des neuen Elektrogesetzes sicherzustellen, hat die Deutsche Umwelthilfe Testbesuche im gesamten Bundesgebiet durchgeführt – und wird dies höchstwahrscheinlich auch weiterhin tun. Der Verein kommentierte, dass nach den jüngsten Abmahnungen von Saturn und Galeria Kaufhof noch weitere folgen werden: Ab dem 24. Juli 2017 müssen laut dem Entsorgungs- und Recyclings-Experten Weee Return jene Vertreiber mit Abmahnungen rechnen, die bei entsprechenden Testbesuchen durchgefallen sind. Es ist von  „zahlreichen Abmahnungen“ die Rede.

Anbieter von Elektro- und Elektronikgeräten, die sich bisher nur unzureichend mit den neuen Anforderungen auseinandergesetzt haben, sind also dringend aufgerufen, die Vorschriften umzusetzen. Einige Fragestellungen und Details zum Elektrogesetz haben wir in folgenden Artikel für Sie zusammengefasst:

 

Neue Händlerpflichten: 10 Fragen und Antworten zum neuen Elektrogesetz  

Nur noch wenige Tage: Bis Sonntag müssen Rücknahmestellen eingerichtet sein

Neues Elektrogesetz: Händlerbund veröffentlicht Hinweisblatt

 

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