Abmahnmonitor: DaWanda, Ebay-Widerrufsbelehrung, Preise inkl. MwSt.

Veröffentlicht: 25.07.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.07.2017

Jede Woche berichten wir über Abmahnungen, um Händler vor ähnlichen Fehlern und der Gefahr einer eigenen Abmahnung zu schützen. Dabei ist der aktuelle Abmahnmonitor ein Paradebeispiel, welche Flüchtigkeitsfehler oder Nachlässigkeiten im Online-Handel teuer werden können.

Attention please!
© garagestock / Shutterstock.com

Wer? Ido Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? DaWanda-Händler

Was? Fehlende Widerrufsbelehrung, unvollständige AGB, u. a.

Keine Sommerpause scheint der Ido Verband zu machen. Zuletzt hatten wir im Abmahnmonitor im März über die Abmahngründe berichtet, die derzeit beim Ido Verband hoch im Kurs stehen und eine Abmahnung wahrscheinlich machen. Bislang beschränkte sich der Verband aber hauptsächlich auf Ebay-Händler. In den letzten Tagen ganz frisch ins Visier geraten sind DaWanda-Händler. Die Gründe sind dabei nicht neu oder DaWanda-spezifisch, sondern beziehen sich auf eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Auch fehlende Informationen in den AGB tauchen in den uns vorliegenden DaWanda-Abmahnungen auf. Deshalb der dringende Rat, den DaWanda-Shop schnellstmöglich auf Vordermann zu bringen.

 

Wer? Kevin Behr (über die Kanzlei Jus Direkt)

Wie viel? 887,03 Euro

Betroffene? Händler von Software

Was? Widersprüchliche Widerrufsfristen bei Ebay

Erst kürzlich haben wir die bei Ebay am meisten abgemahnten Gründe vorgestellt. Unter anderem haben wir vor widersprüchlichen Angaben zur Widerrufsrist in den Ebay-Artikelbeschreibungen gewarnt. Begünstigt wird dies durch die Ebay-Kurzhinweise, die eine der Widerrufsbelehrung vorangestellte Kurzinformation ermöglichen sollen. Bei Angabe der Widerrufsfrist innerhalb der Kurzinformationen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Volltextbelehrung und die Kurzinformationen inhaltlich identisch sind, d. h. dass beide eine deckungsgleiche Widerrufsfrist angeben.

Ein kurzer Check der Artikel bei Ebay wird alle Händler vor einer ähnlichen Abmahnung schützen. Widerspruch gefunden? Hier geht’s entlang zur Fehlerkorrektur.

 

Wer? Galerie Hof-3, Inhaber Harald Rickes (über die Kanzlei Schädlich und Tenkamp)

Wie viel? 612,80 Euro

Betroffene? Händler von Kunstgegenständen

Was? Preisangaben ohne den Zusatz „inkl. MwSt.“

Die Preiswerbung ist ein hochsensibler Bereich im Wettbewerb. Dies gilt umso mehr im Fernabsatzhandel, wo dem Verbraucher, anders als im stationären Handel, nicht ohne Weiteres die Möglichkeit eröffnet ist, das Verkaufspersonal zu fragen. Um vor bösen Überraschungen bei der Bestellung geschützt zu sein, müssen die Preise im gesamten Online-Shop als Bruttopreise angegeben werden. Bei Online-Angeboten ist darauf auch deutlich genug hinzuweisen. Dem wird man gerecht, wenn am Preis der Zusatz „inkl. MwSt.“ ergänzt wird. Insbesondere bei Ebay muss die Option daher aktiviert werden.

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