Amazon Marketplace: Unberechtigte Beschwerden können Folgen haben

Veröffentlicht: 27.09.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.09.2017

Auf dem Marktplatz Amazon kann praktisch jeder weltweit und alles handeln. Klar, dass hier auch schwarze Schafe darunter sind, deren Handeln der Marktplatz selber gar nicht mehr im Blick behalten kann. Amazon bietet hier ein vereinfachtes Verfahren, wodurch Rechteinhaber die Verletzung ihrer Rechte melden können, beispielsweise einen Bilderklau. Die Folgen können jedoch für die gemeldete Person verheerend sein, wenn die Beschwerden sich als unbegründet herausstellen und das Angebot zu Unrecht gelöscht wurde.

Amazon
© rvlsoft / Shutterstock.com

Warum können Rechtsverletzungen bei Amazon gemeldet werden?

Auf Amazon befinden sich Millionen von Artikeln. Einen Überblick über deren Legalität oder Rechtmäßigkeit zu behalten, ist aufgrund der Höhe der täglich abgewickelten Transaktionen nicht möglich. Dennoch: Ganz so einfach kann sich Amazon nicht aus der Affäre ziehen.

Amazon ist in der Pflicht, technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen, damit keine Rechtsverstöße (mehr) auftreten können. Hintergrund: Ein Online-Marktplatz muss das Angebot auf entsprechenden Hinweis unverzüglich sperren und Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05). Ist die Plattform nachlässig, begibt sie sich selbst in die Mithaftung.

Wie können die Beschwerden bei Amazon eingereicht werden?

Amazon hat hierzu deshalb ein Beschwerde-Tool eingerichtet, über das die Rechteinhaber (z.B. Markenhersteller, Fotografen) die Möglichkeit haben, Rechtsverstöße (z.B. Verkauf von Plagiaten, Bilderklau) zu melden und rechtswidrige Angebote zu beenden. „Dieses Formular ist für die Verwendung von Inhabern von gewerblichen Schutzrechten und deren Bevollmächtigten bestimmt, um Amazon angebliche Rechtsverletzungen wie Urheber-und Markenrecht mitzuteilen“ beschreibt Amazon seine angebotene Hilfe.

Gemeint ist damit, dass Inhaber dieser Rechte schnell und effizient Verstöße melden können. Doch der überzeugende Grundgedanke kann sich ins Gegenteil verkehren...

Beschwerden dürfen nicht zu Wettbewerbsbehinderung führen

Die Folgen einer solchen Meldung können die betroffenen Händler, über die man sich beschwert hat, jedoch deutlich einschränken. Es kann zu Löschungen von Artikeln, Schlechterstellung im Ranking oder gänzlicher Kontensperrung oder Kündigung kommen. Von den finanziellen Schäden ganz zu schweigen. Ist die Meldung berechtigt, wird sich der Betroffene mit den Sanktionen und Folgen abfinden müssen. Die Beschwerde über das Amazon-System kann sogar eine kostenpflichtige Abmahnung ersetzen.

Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn sich die Meldung eines Rechtsverstoßes als unbegründet oder gar mutwillig herausstellt. 2015 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die unberechtigte Nutzung des Ebay-Veri-Programm als unzulässige Behinderung des Wettbewerbs eingestuft, wenn sich die Meldung im Nachhinein als unzutreffend darstellt (Urteil vom 03.12.2015, Az.: I-15 U 140/14). 

Beschwerden bei der Plattform als neue Alternative zur Abmahnung!?

Der Kampf der Händler um die beste Platzierung und die meisten Verkäufe bei Amazon wird immer härter und skrupelloser. Abmahnungen wegen eines unberechtigten Anhängens bei Amazon gehören schon längst zum Alltag. An allen Ecken und Enden wird nach Fehlern gesucht, um sich gegenseitig den besten Platz streitig zu machen. Nun lässt sich offenbar eine neue Waffe herauszukristallisieren, die Händler im Konkurrenzkampf nutzen: Beschwerden der Händler untereinander, man habe gegen Richtlinien verstoßen oder man habe Bild-, Urheber- oder Markenrechte verletzt. Welche Konsequenzen das haben kann, zeigt das oben genannte Urteil und die im Abmahnmonitor vorgestellte Abmahnung.

Für die Rechteinhaber ist die direkte Beschwerdemöglichkeit eine einfache Lösung. Betroffene, über die man sich zu Unrecht bei Amazon beschwert hat, können jedoch gegen dieses Maßnahme vorgehen. Ist Amazon keine Unterstützung können sogar ernstere Maßnahmen ergriffen werden: Wer eine unbegründete Beschwerde erhalten hat und daraus negative Konsequenzen erlitten hat (z.B. Umsatzverluste) kann den Verursacher wegen einer Wettbewerbsbehinderung in Anspruch nehmen, sprich abmahnen. Aufgrund eingetretener finanzieller Verluste ist außerdem ein Schadensersatzanspruch denkbar.

Kommentare  

#1 Aisteg 2017-10-04 11:47
Hallo

und wie bitte schön bekommt man heraus wer sich über einen beschert hat??? Über Amazon ganz sicher nicht.

mfg
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