Abmahnmonitor: Stadtpläne auf Webseiten, Pink Floyd, Versandkosten auf Anfrage

Veröffentlicht: 26.09.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.09.2017

Für den Online-Handel relevant sind oft Abmahnungen aufgrund eines Bilderklaus. Doch vielen Webseitenbetreibern ist nicht bewusst, dass sie ebenso wenig Kartenmetrial verwenden dürfen, ohne entsprechende Erlaubnis dafür zu haben. In den letzten Tagen hat unser Abmahnmonitor außerdem gesichtet: Pink Floyd und die fehlenden Versandkosten für den Auslandsversand.

Google Maps
© Bogdan Sonjachnyj / Shutterstock.com

Wer? Marianne Küstner-Brennemann, MKB-Deskkart (über die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte)

Wie viel? 334,75 Euro Rechtsanwaltsgebühren zzgl. 1169,75 Euro Schadensersatz

Betroffene? Webseitenbetreiber

Was? Unberechtigte Verwendung von Kartenmaterial

Sei es das Einzelhandelsgeschäft oder die Barzahlung bei Abholung: Wer neben seinem Online-Shop auch noch einen stationären Anlaufpunkt für seine Kunden anbietet, arbeitet oft mit Kartenmaterialien, um Kunden die leichte Auffindbarkeit zu erleichtern. Wie Fotos, Musikstücke und Texte sind auch Kartenmaterialien urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ungefragt auf der Webseite integriert werden. Wer statt auf Google Maps – übrigens mit eigenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen – auf andere Karten aus dem Internet zurückgreift, kann Ärger bekommen. Dabei ist es übrigens unbeachtlich, ob der Webseitenbetreiber die Webseite selbst erstellt oder Dritte damit beauftragt hat.

Legale und günstigere Alternative: Es kann das freie und gute Kartenmaterial von „Open Street Maps" genutzt werden, wenn etwa die Nennung der Quelle erfolgt.

 

Wer? Pink Floyd (1987) Ltd. (über die Kanzlei Gutsch & Schlegel)

Wie viel? 965,50 Euro

Betroffene? Musikhändler

Was? Unerlaubte Verbreitung geschützter Tonbandaufnahmen

Künstler und Bands fahren jährlich Millionen an Verlusten ein, wenn deren Musiktitel ungefragt und illegal im Internet verbreitet werden. Ähnlich ist es mit Konzertmitschnitten und sonstigen Aufnahmen, die ohne Zustimmung der Künstler bzw. Rechteinhaber angefertigt werden. Für Fans sind diese Aufnahmen auch in Zeiten von YouTube & Co. noch Gold wert, doch die Künstler sind verärgert. Die Band Pink Floyd, die die Rechte zur Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung der erbrachten Darbietungen mit Verträgen abgesichert hat, geht gegen den Verkauf solcher Ton- oder Bildträger vor.

 

Wer? Ronny Krischel (über die Kanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll.)

Wie viel? 1358,86 Euro

Betroffene? Online-Händler von Kfz-Zubehör

Was? Fehlende Versandkosten, Versandkosten auf Anfrage

Sich nur an deutsche Kunden richten? Viele Händler wollen das komplette Potenzial ausschöpfen und der immer weiter fortschreitenden Globalisierung gerecht werden. Doch der grenzüberschreitende Handel, sei es nur innerhalb der EU oder gar weltweit, funktioniert noch nicht völlig ungehindert. Eine Pflicht, die Händler beim internationalen Versand haben, ist die Versandkostenangabe. Insbesondere innerhalb der EU muss für jedes Land, in das geliefert wird, auch ein konkreter Betrag genannt werden, der anfällt. Ein Hinweis, man erhalte die Versandkosten gerne auf Anfrage, reicht nicht. Nicht der einzige Fehler, der Händler bei der Versandkostenberechnung und -angabe im Internethandel unterlaufen kann.

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