Abmahnmonitor: Hundefutter, „Ab“-Preise, Liefertermin

Veröffentlicht: 16.10.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.10.2017

Dass ein Online-Shop vollständige und aktuelle Rechtstexte benötigt, ist allen Händlern klar. Aber damit ist die Rechtssicherheit in einem Online-Shop noch nicht gewährleistet. Auch die Hinweise zu den Lieferterminen müssen mitgeteilt, Preise richtig ausgezeichnet und spezielle Kennzeichnungspflichten erfüllt werden.

Hund schläft vor Laptop
© Albina Glisic – shutterstock.com

Wer? DocFutter GmbH (über die Kanzlei Hild & Kollegen)

Wie viel? 1358,86 Euro

Betroffene? Online-Händler von Tierfutterhändlern

Was? Irreführende Werbung, Fehlen von Pflichtangaben

Große Hunde verschlingen Unmengen an Futter. Da kommt es dem Online-Handel gelegen, wenn der Tierliebhaber sein Futter kiloweise nach Hause liefern lassen will. Insgesamt können sich sowohl Fressnapf, Zooplus als auch kleinere Tierfutter-Händler zufrieden mit den letzten Jahren zeigen. Der Handel mit diesen Produkten ist jedoch sehr sensibel.

Händler, die Tierfutter selber herstellen und/oder zum Verkauf anbieten, sollten sich daher mit den Vorschriften, etwa aus dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der EG-Verordnung Nr. 767/2009, vertraut machen. Demnach ist etwa eine Telefonnummer oder ein anderes Kommunikationsmittel anzugeben. Außerdem ist darauf hinzuweisen, ob das Tierfutter ein Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel oder Ergänzungsfuttermittel ist.

 

Wer? Online-Sale-Shop (über die Kanzlei Admody Rechtsanwälte)

Wie viel? 1698,13 Euro

Betroffene? Online-Händler von Elektrozubehör

Was? Lockangebote, u. a.

Ist ein Produkt ein Varianten-Artikel und bereits ab einem Euro erhältlich, ist der Kunde eher geneigt, zu klicken. Insbesondere bei Ebay ist das Einstellen von Varianten samt „Ab“-Preisen gang und gäbe, um so bei der Suche nach dem günstigsten Preis ganz vorn im Ranking zu landen. Doch für diesen Fall ist es erforderlich, dass der Kunde eine Variante des Artikels tatsächlich zu dem „Ab“-Preis erhält. Andernfalls würde er angelockt und dann enttäuscht, ein klassisches Lockangebot. Eine Irreführung kann außerdem vorliegen, wenn unterschiedliche Artikel bei Ebay so zusammen eingestellt werden, dass zwar ein „Ab“-Preis zutreffend ausgepriesen werden kann, die Artikel jedoch an sich nichts miteinander zu tun haben und nur den "Ab"-Preis drücken sollen.

 

Wer? Ido Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? DaWanda-Händler

Was? Fehlende Lieferzeitangabe

Händler haben die Pflicht, vor einer Bestellung einen verbindlichen Liefertermin oder Lieferzeitraum zu nennen. Der Endkunde muss ohne Schwierigkeiten in der Lage sein, das Ende der Frist zu berechnen und bestimmen zu können. Es ist nicht ausreichend, wenn sich der Unternehmer der Verantwortung entzieht und ungefähre Lieferzeiten angibt. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die es zu beachten gilt.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.