Abmahnmonitor: IDO-Verband, Bild- und Markenverletzungen

Veröffentlicht: 03.01.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 03.01.2018

Auch zwischen den sonst so ruhigen Tagen wurden wieder Abmahnungen verschickt. So machte der IDO-Verband auch in den letzten Tagen des Jahres auf sich aufmerksam. Daneben gab es aber auch Abmahnungen, die schnell sehr teuer werden können. Wenn es nämlich um die Verletzung von geistigen Schöpfungen und dem damit verbundenen Urheber- oder Markenschutz geht.

© welcomia/shutterstock.com

Wer? Kanzlei Sievers & Kollegen

Wie viel? Noch offen

Betroffene? Händler, die fremde Produktfotos benutzen

Was? Rechtswidrige Bildnutzung

Viele Händler, die Waren verkaufen, sind sich nicht bewusst, dass sie fremde die Bilder, nicht oder nur sehr eingeschränkt verwenden dürfen. Jedes geschaffene Bild, das geschossen wird, hat einen Urheber. In den meisten Fällen werden Bilder professionell durch den Hersteller hergestellt und dürfen bei autorisiertem Verkauf benutzt werden. Aber auch Bilder, die durch anderen Händler entstehen, unterliegen diesem Schutz und dürfen nicht ohne Weiteres genutzt werden. Eine rechtmäßige Nutzung setzt stets das Einverständnis durch einen Nutzungseinräumung voraus. Ansonsten liegt eine unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung vor. Die große Gefahr liegt nach der Abmahnung aber in der Unterlassungserklärung, die meist horrende Summen bei erneuter Verletzung vorsieht.

Wer? Whelen Engineering (über die Kanzlei Friese Goeden)

Wie viel? ----

Betroffene? Händler, die Markennamen verwenden

Was? Unberechtigte Verwendung der Marke Whelen

Mit einer bekannten Marke werben zu können und dabei Logos von Herstellern zu verwenden, klingt verlockend. Daher verwundert es nicht, dass dieser Verlockung so mancher erliegt. Dabei sollte man doch beachten, dass die Verwendung einer eingetragenen Marke nur mit dem ausdrücklichen Willen und der Autorisierung des Markeninhabers zulässig ist. Wer also auf seiner Homepage angibt, Vertriebspartner einer Marke zu sein, sollte dies auch sein. Sonst liegt eine unberechtigte Verwendung und damit ein Markenrechtsverstoß vor. Aufgrund der hohen geforderten Beträge empfiehlt es sich aber vor einer Unterzeichnung, dies überprüfen zu lassen. Schließlich kann es um Zehntausende von Euro gehen.

Wer? IDO Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? Dawanda-Händler

Was? Fehlerhaftes Widerrufsrecht, fehlerhafte AGB, Informationen zum Vertragsschluss

Dass der Handel auf bekannten Plattformen den Vorteil hat, besser von den Kunden gesehen zu werden, liegt auf der Hand. Doch auch Abmahner haben Händler so besser im Auge. Vor allem, wenn die Angebote nicht mit aktuellen Rechtstexten versehen sind, steht schnell eine Abmahnung ins Haus. So muss zum Beispiel die Widerrufsbelehrung vollständig und auf dem aktuellen Stand sein. Daneben sind auch alle notwendigen Informationen zum Vertragsschluss, Vertragstext etc. in den AGB anzugeben. Daher höchste Zeit, sich durch die Gesetzesänderung ab 2018 seine AGB im neuen Jahr noch einmal anzuschauen um einem bösen Start zu entgehen.

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