Abmahnmonitor: Hummel-Trikots, Fettes Brot, Informationspflichten

Veröffentlicht: 10.01.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 10.01.2018

Die Zahl der beim Händlerbund eingehenden Abmahnungen hat in den ersten Januartagen einen Tiefstand erreicht. Nichtsdestotrotz haben wir drei Abmahnungen herausgesucht, die uns in den letzten Tagen besonders aufgefallen sind. Darunter ist zum ersten mal der bekannte Sportartikelhersteller Hummel, die norddeutsche Band Fettes Brot und ein weiterer echter Klassiker unter den Abmahngründen.

Hummel-Store
© Rugged Studio / Shutterstock.com

Wer? Hummel Holding A/S (über die Kanzlei Boesling IP)

Wie viel? --

Betroffene? Sportartikel-Händler

Was? Verkauf von Markenimitaten

Die Firma Hummel ist ein bekannter dänischer Hersteller von Sport- und Freizeitbekleidung und Accessoires für diese Bereiche. Artikel aus dem Hause Hummel erkennt man insbesondere an einem charakteristischen Winkelband, das an Pfeilspitzen erinnert:

HummelAuszug aus dem Markenregister

Dieses Muster ist natürlich markenrechtlich geschützt. Wer also insbesondere Trikots anbietet, die im Schulter- und Ärmelbereich ein nahezu identisches Muster verwenden, ahmen die bekannte Marke nach und können somit eine Abmahnung erhalten. Hummel kann im Abmahnfall nicht nur verlangen, die Trikots nicht mehr zu bewerben und zu verkaufen, sondern auch Auskunft anfordern, von welchem Lieferanten/Hersteller die Waren stammen. Schlimmstenfalls müssen die Marken verletzenden Waren vernichtet werden.

 

Wer? Fettes Brot Schallplatten GmbH (über die Kanzlei Beutler Meinking)

Wie viel? 2.099,76

Betroffene? Online-Händler

Was? Verletzung der Marke „Nordisch by Nature“

Die Band Fettes Brot ist eine Hip-Hop- bzw. Pop-Gruppe aus dem Norden Deutschlands, die mit den Titeln „Jein“, „Schwule Mädchen“ oder „Nordisch by Nature“ bekannt wurde. Für letzten Songtitel hat sich die Band sogar eine eigene Marke eintragen lassen, deren Nachahmung sie nun kräftig verfolgt. Händler, die den Titel - auch in der Abwandlung „Nordish by Nature“ beispielsweise auf T-Shirts oder anderen Merchandising-Artikeln aufbringen, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben, müssen jetzt auch den Brocken von fast 2.100 Euro schlucken.

 

Wer? Matthias Ralph Schneider (über die Kanzlei Hämmerling, Von Leitner-Scharfenberg)

Wie viel? 1.358,86 Euro

Betroffene? Händler von Geschirr

Was? Verkauf von Markenfälschungen

Weil der Kunde anders als im Ladengeschäft keine schnelle und komfortable Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Verkaufspersonal hat, sind dem Kaufwilligen zahlreiche Informationen ungefragt zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere folgende Informationen, deren Abwesenheit im Shop des Abgemahnten mit Abwesenheit glänzten:

  • Fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes
  • Fehlende Erklärung über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
  • Fehlende Informationen über das Mängelhaftungsrecht

Natürlich darf auch ein Grund nicht fehlen: der fehlende OS-Link. Mit professionell erstellten Rechtstexten wäre das dem Händler nicht passiert.

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