Grundpreis: Aktuell sehr viele Abmahnungen von der medical4business GmbH

Veröffentlicht: 23.01.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Der Blick des Kunden wandert meist zuerst auf den Endpreis. Ist dieser günstiger als bei einem anderen Produkt oder die des Konkurrenten, dann kann das den Ausschlag für den Kauf geben. Doch nicht immer ist der Endpreis maßgeblich, etwa wenn der Kunde bei kleineren Abpackungen weniger fürs Geld erhält. Die Lösung ist der Grundpreis, mit dem die Käufer unterschiedliche Endpreise vergleichen können. Nachlässigkeiten bei der Grundpreisangabe macht sich eine Abmahnerin in großem Umfang zunutze.

Wer ist die Abmahnerin? 

Die medical4business GmbH aus Wendelstein ist nach eigenen Angaben im Bereich des Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbekleidung tätig. Ohne dies weiter auszuführen, soll die GmbH jedenfalls auch im E-Commerce tätig sein, was noch zu belegen wäre. Rechtsanwaltlich vertreten lässt sich die medical4business GmbH bei ihren Abmahnungen durch Rechtsanwältin Anna Kastner aus München.

Was ist der Abmahngrund?

Händler, die Waren unter Angabe von Gewicht (z. B. 50 Gramm Puder) , Volumen (z. B. 200 ml Wachgel), Länge (z. B. 5 Meter Mullbinde) oder Fläche (z. B. Stoffe) verkaufen, müssen zusätzlich zum Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben. Wird Farbe nach Volumen (z. B. 50 Milliliter Shampoo) verkauft, dann müssen Händler zusätzlich zum Endpreis auch über den Preis pro 100 Milliliter informieren. Damit soll Endkunden ein Preisvergleich ermöglicht werden. Wer die Angabe zusätzlich zum Endpreis vergisst, kann dafür abgemahnt werden, weil dem Kunden keine ausreichende Grundlage für einen Preisvergleich geboten wird. Den abgemahnten Händlern wird nun genau das vorgeworfen. Sie haben den Grundpreis in den uns vorliegenden Abmahnungen am Endpreis (auf den Übersichtsseiten sowie in der Artikelbeschreibung, vergessen.

Für diesen Fehler wird eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1029,36 € gefordert.

Was ist das Besondere an den Abmahnungen?

Mittlerweile liegen dem Händlerbund eine signifikante Anzahl an Abmahnungen dermedical4business GmbH vor. Auch andere Portale und beauftragte Kanzleien berichten zu Hauf über die – wort- oder inhaltsgleichen – Abmahnungen, was den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs aufwirft. Außergewöhnlich ist auch die für die Angabe der Unterlassung gesetzte Frist. Sie ist zum einen sehr kurz und kann zum anderen in einigen Fällen auf einen Samstag fallen.

Wie gehe ich mit einer solchen Abmahnung um?

Haben Sie eine Abmahnung der medical4business GmbH wegen fehlender Grundpreise erhalten, gilt: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überprüfung, sondern lassen sich – insbesondere wegen der angerissenen Auffälligkeiten – zunächst rechtsanwaltlich beraten.

Abmahnung vermeiden: Grundpreise richtig angeben

Der Grundpreis muss in der Nähe des Endpreises angezeigt werden - und zwar sowohl auf den Detail- als auch den Produktübersichtsseiten. Stellen Sie sicher, dass alle einschlägigen Artikel im Online, Ebay- und allen anderen Shops mit der Grundpreisangabe versehen sind. Fehlende Grundpreisangaben werden regelmäßig abgemahnt.

Kommentare  

#2 Redaktion 2018-02-13 12:13
Hallo RalfZ,

vielen Dank für die zahlreichen Fragen, die wir hier kurz beantworten möchten:

Grundpreise müssen nur gewerblich Handelnde angeben. Die Pflicht betrifft alle Händler mit Sitz in der EU, da Grundlage der Vorschriften europäisches Recht sind, welches in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, unabhängig von der Sprache des Shops.

Da fehlerhafte Grundpreisangab en einer der häufigsten Abmahngründe sind, raten wir Ihnen - soweit Sie gewerblich handeln - Rücksprache mit Ihrem Juristen oder Rechtsanwalt zu nehmen, um Fehlerquellen zu vermeiden. Einen ersten Einblick in die Materie finden Sie hier: haendlerbund.de/.../...

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#1 RalfZ 2018-02-13 11:18
Es wäre auch wichtig zu wissen, wer den Grundpreis angeben muss.

Gilt das
A) nur für Händler
B) auch für Privatpersonen, die z.B. über eBay(/-Kleinanz eigen) irgendetwas verkaufen, wofür ein Grundpreis nötig ist/wäre

Gilt das
1) nur für A) und/oder B) mit Sitz in Deutschland
2) nur für A) und/oder B) mit Sitz in der EU
3) auch für A) und/oder B) mit Sitz außerhalb der EU

Gilt es bei 2) und 3) evt. nur, wenn
a) der Shop und/oder die Artikelbeschrei bung auch in Deutsch ist
b) egal in welcher Sprache

(Rechtliche) Quellenangaben, wo man dies nachlesen kann, wären auch eine Hilfe.
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