Abmahnmonitor: „inkl. MwSt. zzgl. Versand“, Ebay-Angebote, versicherter Versand

Veröffentlicht: 16.05.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.05.2018

Die letzte Woche nutzten viele, um nach dem Feiertag noch einen Brückentag und somit ein verlängertes Wochenende zu haben. Bei den Abmahnern stand jedoch Faulenzen nicht auf der Tagesordnung. Ungewöhnlich viele Abmahnungen trafen bei Händlern ein, woraus wir Ihnen heute die drei prägnantesten vorstellen möchten.

Lockangebot
© Ollyy / Shutterstock.com

Wer? Ido Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? Online-Händler allgemein

Was? Fehlender Hinweis auf Mehrwertsteuer im Preis

Um den Kunden transparent und einfach zu den anfallenden Versandkosten zu führen, ist jeder Artikelpreis im Shop mit einem Zusatz "inkl. MwSt., zzgl. Versand" zu versehen. Dies ergibt sich aus der Preisangabenverordnung, wonach der Hinweis Pflicht ist, dass in den Preisen die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten sind. 

Hinweis: Dabei sollte der Hinweis „zzgl. Versand“ außerdem als Link auf die Seite „Zahlung und Versand“ (oder vergleichbar) führen, auf der die Versandkosten für alle ausgewiesenen Länder, die beliefert werden, konkret anzugeben sind. Dieser Link muss tatsächlich auch funktionieren und auf die richtige und aktuelle Versandkostenseite führen.

Wer? Online-Sale-Shop (über die Kanzlei Admody Rechtsanwälte)

Wie viel? 2554,93 Euro

Betroffene? Online-Händler von Mobilfunk- und Tablet-Zubehör

Was? Lockangebote bei Ebay u. a.

Billig, billiger, Superschnäppchen! Weil Kunden in Online-Shops und auf Plattformen eine Anzeige der Suchergebnisse sortiert nach einem aufsteigenden Preis wählen, bilden viele Händler sog. Variantenartikel. Dann wird zur Jalousie für 49,99 Euro eben auch eine Halterung von 1,00 in die Artikel aufgenommen. Schon wird der Händler bei Suchanfragen nach „Jalousie“ an vorderster Stelle angezeigt, weil sein Preis mit 1,00 Euro scheinbar der günstigste ist. Tatsächlich handelt es sich nur um einen "Ab-Preis". Genau diesen Trick bemängelt man nun in einer aktuellen Abmahnung.

Ein weiterer Fehler, der dabei entstehen kann, sind irreführende Artikelüberschriften und Fotos. So kommt es wegen der Varianten vor, dass ein Angebot nicht mehr mit dem Titel des Artikels übereinstimmt. Eine seit langem genutzte Verkaufsstrategie steht damit für Ebay-Händler auf der Kippe.

Wer? Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e. V.

Wie viel? 207,06 Euro

Betroffene? Online-Händler allgemein

Was? Werbung mit versichertem Versand

Besonders bei teuren Produkten kommt es auf eine gute Transportverpackung und die sorgfältige Auswahl des Transportunternehmens an. Deshalb wollen viele Händler nicht auf eine Versendung als versicherte Sendung verzichten. Mit der entsprechenden Werbung „versicherter Versand“ wird dem Verbraucher aber suggeriert, er werde vom ohnehin nicht bestehende Versandrisiko befreit. Tipp: Entfernen Sie die werbende Aussage „versicherter Versand“ beziehungsweise „unversicherter Versand“ oder ähnliche Formulierungen. Es besteht Abmahngefahr.

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