Kundendaten und DSGVO: Beschwerden gegen Google, Facebook und WhatsApp eingereicht

Veröffentlicht: 28.05.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Kaum ist die DSGVO in Kraft, gibt es erste Meldungen über Beschwerden: Gegen den Suchmaschinenriesen Google und das soziale Netzwerk Facebook wurden Beschwerden eingereicht. Es geht um gewisse Zustimmungen zur Datennutzung, zu denen die Kunden quasi gezwungen werden.

Business-Mann mit Überwachungskamera statt Kopf
© Sergey Nivens / Shutterstock.com

Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 befürchteten viele Marktteilnehmer große Abmahnwellen. Und wie sich zeigt, waren solche Befürchtungen nicht ganz grundlos, denn kaum ist die DSGVO in Kraft, wurden bereits Beschwerden eingereicht. Gegenstand dieser Beschwerden sind die beiden US-Großkonzerne Google und Facebook sowie die beiden Facebook-Sprösslinge WhatsApp und Instagram.

Was wird bei den Beschwerden kritisiert?

Hinter den Beschwerden steht nach Informationen von Golem der Datenschutzaktivist Max Schrems bzw. die Non-Profit-Organisation Noyb, die der Österreicher im Juni 2017 gegründet hatte. Auf der Website von Noyb wird explizit ein „Datenschutz à la ‚Friss oder Stirb‘“ ins Zentrum der Kritik gerückt – gemeint seien damit Zustimmungen zur Datenverarbeitung und -speicherung, die Unternehmen „oft auch unter Zwang“ von ihren Kunden verlangen. Der Zwang werde dadurch erzeugt, da die Kunden den Dienst ohne Zustimmung zur Datennutzung gar nicht nutzen könnten. An dieser Stelle wird von einem sogenannten „Koppelungsverbot“ (quasi zwischen Dienstnutzung und Datennutzung) gesprochen.

Darüber hinaus wolle die Organisation sicherstellen, dass Kunden echte Entscheidungsgewalt über ihre Daten haben: „Die DSGVO erlaubt ausdrücklich jede Datenverarbeitung, die für die Dienstleistung strikt ‚notwendig‘ ist – aber eben nicht die Nutzung für Werbung oder das Weiterverkaufen von Daten“, schreibt Noyb.

Wie hoch sind mögliche Strafen?

Die Beschwerden wurden zeitgleich in vier Ländern und dementsprechend bei vier unterschiedlichen Behörden eingereicht: Gegen Google (speziell den Android-Dienst) wurde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL (Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten) Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde gegen Instagram bei der belgischen Behörde DPA (Data Protection Authority), gegen WhatsApp bei der deutschen HmbBfDI (Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) sowie gegen Facebook bei der österreichischen Datenschutzbehörde DSB.

Die potenziellen Maximalstrafen in den jeweiligen Fällen gibt die Organisation Noyb mit Werten zwischen 1,3 und 3,7 Milliarden Euro an. Wobei laut Golem längst nicht davon ausgegangen werden könne, dass im Falle einer Verurteilung auch die entsprechenden Höchststrafen verhängt würden.

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