Ebay stellt seit dem vergangenen Jahr eine Funktion zur Angabe von sog. Kurzinformationen oberhalb der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zur Verfügung. Doch Händler sollten bei der Verwendung auf widerspruchsfreie Angaben achten, um keine Abmahnung zu riskieren. Einen Überblick über die notwendigen Schritte der Überprüfung und Einstellung erhalten Sie in unserem Beitrag.
(Bildquelle Paragrafen: Novelo via Shutterstock)
Bekanntlich nutzen eBay-Topseller seit einiger Zeit die von eBay eingeführten Kurzinformationen.
Betreffend widersprüchlicher Angaben zwischen dem Text in den eBay-Kurzinformationen und dem Text der Widerrufsbelehrung ist Vorsicht geboten, denn es gab diesbezüglich erste Abmahnungen. Im Detail geht es um die Angabe der Widerrufsfrist sowie die Hinweise zur Tragung der Rücksendekosten.
Grund für die falschen Angaben und die damit eintretenden Widersprüche ist meist die falsche Einstellung der eBay-Händler selbst, sei es durch Unkenntnis oder aus Versehen. EBay teilte seinen Händlern außerdem mit „Wenn Sie die Rücknahmebedingungen nicht definieren, werden wir ab September 2013 automatisch „14 Tage Widerrufsrecht“ und „Käufer trägt Rücksendekosten“ festlegen.“ Dies kann bei den Händlern zu irreführenden Angaben innerhalb der Artikelbeschreibungen geführt haben.
Alle eBay-Händler sollten daher überprüfen, ob sie diese eBay-Kurzinformationen überhaupt verwenden und wenn ja, ob alle Angaben stimmig sind, um nicht eine falsche und unvollständige Widerrufsbelehrung zu verwenden.
Prüfen Sie:
Sehen Sie dazu den Screenshot am Beispiel des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung:
1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
2. Klicken Sie unter „Mein Mitgliedskonto" auf „Einstellungen".
3. Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
4. Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ wird aufgerufen.
5. Treffen Sie eine Auswahl zur Frist und Rücksendekosten entsprechend den Angaben in Ihrer Widerrufsbelehrung:
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Einstellungen ordnungsgemäß übernommen wurden.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind nur Verkäufer mit Top-Bewertung verpflichtet, die Hinweise zu nehmen. Wenn Sie also kein Topseller sind, kann erwogen werden, gänzlich auf die Verwendung dieser Hinweise zu verzichten.
Haben Sie eine Abmahnung wegen widersprüchlicher Angaben in den eBay-Kurzinformationen erhalten, sollten Sie die geforderte Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Prüfung abgeben.