Xing-Nutzer wegen fehlendem Impressum abgemahnt

Veröffentlicht: 17.02.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 17.02.2014

Nicht nur auf privater, auch auf beruflicher Ebene bieten soziale Netzwerke ihren Nutzern vielfältige Vorteile. Das Portal Xing beispielsweise hat sich ganz auf die Business-Ebene spezialisiert und ermöglicht es seinen Nutzern auf dem digitalen Wege Branchenkenner, -experten oder –partner kennenzulernen und einen Austausch voranzutreiben. Das berufliche Miteinander auf Xing wird jedoch momentan durch Abmahnungen getrübt.

Xing-Nutzer wegen fehlendem Impressum abgemahnt

Gil C / Shutterstock.com

Im Business-Netzwerk Xing werden derzeit Anwälte abgemahnt – und das von einem Kollegen. Wie die FAZ berichtet, werden als Begründung fehlende Impressen der entsprechenden Accounts angegeben. Die Pflicht eines Impressums hätten dabei nicht nur Unternehmensprofile, sondern auch persönliche Accounts, aber – unter gewissen Umständen – auch Diskussionsforen.

Das Problem, dem sich die Nutzer entgegensehen: Das Impressum wird aus netzwerkbedingten, technischen Gründen weder in der Android-App, noch in der iOS-Version angezeigt. Bislang bietet Xing seinen impressumspflichtigen Mitgliedern keine Möglichkeit, rechtskonform zu handeln und ein Impressum anzulegen. Obwohl sich in den vergangenen Wochen unzählige User an das Netzwerk gewandt und auf das entsprechende Defizit hingewiesen haben sollen, habe sich bislang nichts an der Situation geändert.

Trotz der widrigen Umstände und den vielen ungehaltenen Usern, gibt es durchaus auch Nutzer, die in der Forderung nach einem Impressum auf Xing durchaus eine Berechtigung sehen, schließlich handele es sich bei dem Social Media-Portal um eine Business-Plattform bzw. eine Stellenbörse.

Im Kurznachrichtendienst Twitter hingegen debattieren Anwälte zur Zeit unter dem Hashtag #challengeaccepted, aus welchen Gründen eine solche Impressumspflicht eben nicht bestehe und die Abmahnungen daher ungerechtfertigt seien.

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