Ein Auto für 1 Euro? BGH entscheidet zu Abbruch einer eBay-Auktion

Veröffentlicht: 13.11.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.07.2015

Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst (Urteil vom 12. November 2014, Az.: VIII ZR 42/14). Hat der Verkäufer keinen triftigen Grund zur vorzeitigen Beendigung der Auktion, wird ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietenden geschlossen. Will der Verkäufer nicht liefern, muss er im Zweifel sogar Schadensersatz leisten.

 Auto unter dem Hammer

(Bildquelle Auto unter dem Hammer: Levent Konuk via Shutterstock)

Verkäufer brach Auktion vorzeitig ab

Der Verkäufer bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der spätere Käufer bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw.

Kurze Zeit später brach der Verkäufer die eBay-Auktion ab, weil er den Wagen außerhalb der Auktion verkaufen konnte. Das teilte der Verkäufer dem zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietenden mit, der sich davon nicht beeindrucken ließ. Der Käufer verlangte von dem Verkäufer sogar einen Schadensersatz. Nach seiner Ansicht war es zu einem wirksamen Vertragsschluss zu einem Kaufpreis von einem Euro gekommen. Da der Verkäufer nicht zur Lieferung des Wagens gegen die Zahlung des "Schnäppchenpreises" von einem Euro bereit war und der in Rede stehende Pkw einen Wert von 5.250 € habe, sei ihm ein Schaden in Höhe von 5.249 € entstanden. Der Verkäufer, der diesen Betrag natürlich nicht zahlen wollten, klage sich durch alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof – letztendlich ohne Erfolg…

Kaufvertrag wirksam geschlossen – keine Sittenwidrigkeit

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Kaufvertrag wirksam geschlossen wurde. Von einer Sittenwidrigkeit, die zu einem nichtigen Kaufvertrag führe, könne im konkreten Fall nichtig ausgegangen werden.

§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

[…]

Es mache gerade den Reiz von Internetauktion wie die bei eBay aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen.

Dass das Fahrzeug bei eBay letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des Verkäufers, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht.

Rechtsprechung

Da der Fall in der Praxis gar nicht so selten vorkommt, hatten schon etliche andere Gerichte ähnliche Fälle zu entscheiden:

Der Abbruch einer eBay-Auktion wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe begründet bei einem vorhandenen Gebot noch keinen wirksamen Vertragsschluss. Grund: das Angebot konnte nach den eBay-Bedingungen zurückgezogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 04.11.2013 entschieden (Az.: 2 U 94/13).

Das OLG Hamm hat kürzlich auch den umgekehrten Fall beurteilt: Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion entgegen der eBay-Grundsätze ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietender war (Urteil vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13).

Das vorzeitige Beenden einer eBay-Auktion kann zulässig sein, wenn der jeweilige Artikel während einer laufenden Auktion beschädigt wird. Das hat vor das Amtsgericht Krefeld mit Urteil vom 07.06.2013 (Az.: 5 C 352/12) entschieden.

Fazit

Bevor Händler eine eBay-Auktion starten, sollten sie sich ganz genau überlegen, welche Verpflichtungen sie damit eingehen. Läuft die Auktion einmal, darf sie nur in bestimmten Fällen wieder beendet werden (z.B. Diebstahl, Zerstörung). Hat man keinen triftigen Abbruchgrund, drohen Schadensersatzansprüche des zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden...

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.