Landgericht Frankfurt meint

Amazon verhält sich bei Rezensionen widersprüchlich

Veröffentlicht: 21.02.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.03.2019
Kundenzensionen auf Handy

Da Rezensionen für den Online-Handel sehr wichtig sind, hat sich daraus ein Geschäft entwickelt: Dienstleister ermöglichen es, dass Händler Produkte an Tester senden können. Diese Tester sollen Rezensionen schreiben und bekommen dafür Geld.

Allerdings sollen Rezensionen einen objektiven Eindruck vermitteln. Der Leser geht bei einer Bewertung davon aus, dass diese frei und ohne Gegenleistung erfolgt ist. Wird der Autor für eine Rezension bezahlt oder anderweitig belohnt, so muss diese Rezension speziell gekennzeichnet werden, damit der Leser erkennt, dass die dargestellte Meinung beeinflusst wurde und vielleicht nicht mehr ganz so objektiv ist.

Amazons Vorgehen gegen gekaufte Rezensionen

Amazon duldet keine gekauften Rezensionen auf der Plattform. Allerdings sind die Waffen, mit denen Amazon gegen solche Rezensionen vorgeht, höchst speziell:

Laut dem uns vorliegenden Gerichtsbeschluss des Landgericht Frankfurts, empörte sich Amazon über die veröffentlichten, bezahlten Rezensionen eines Drittanbieters und wollte dieses Verhalten über eine gerichtliche Verfügung verbieten lassen.

Ganz konkret ging es Amazon darum, den Dienstleister gerichtlich dazu zu bringen, seine Rezensionen als „gekauft” zu kennzeichnen. Grundsätzlich hat Amazon mit diesem Anliegen auch Recht: Wie erwähnt müssen gekaufte Rezensionen als solche gekennzeichnet werden. Allerdings gibt es da ein kleines Problem: Der Dienstleister würde seine Rezensionen ja gern als „gekauft” kennzeichnen. Darf er aber nicht.

In seiner Schutzschrift führte der Dienstleister an, dass möglicherweise der Algorithmus von Amazon diese Hinweise in Rezensionen automatisch löscht und das ohne irgendjemanden darüber zu informieren. So wird aus einer rechtlich sauberen Rezension plötzlich Schleichwerbung.

Amazon selbst hat diese Behauptung im Raum stehen lassen. Im Zivilprozessrecht gelten Behauptungen, die nicht bestritten werden, als zugestanden.

Ausnahme: Amazon Vine

Besonders pikant: Amazon veröffentlicht selbst gekaufte Rezensionen über das „Amazon Vine Programm”. Bei diesem Programm lässt Amazon Produkte von Kunden testen und veröffentlicht die Rezensionen dann mit dem Hinweis, dass sie im Rahmen des „Vine”-Programms entstanden sind.

Im Beschluss des Gerichts heißt es dazu:

„Die Antragsgegner haben in ihrer Schutzschrift vorgetragen, dass bei Kundenrezensionen, welche außerhalb des hauseigenen Programms Amazon Vine veröffentlicht würden, ein entsprechender Hinweis ‘gekaufte Bewertung’ nicht akzeptiert werden. Erkenne das System der Amazon Services Europe S. a. r. l. möglicherweise mit Hilfe eines entsprechenden Algorithmus, dass eine Rezension einen solchen klarstellenden Hinweis enthält, würde dieser ohne Vorankündigung umgehend gelöscht. Diesem Vortrag ist die Antragstellerin in ihrem Schriftsatz vom 11.12.2018 nicht entgegengetreten.”

Unfaires und widersprüchliches Verhalten

Das Landgericht bewertete das Verhalten von Amazon im Ergebnis als rechtsmissbräuchlich:

Ein Drittanbieter veröffentlicht gekaufte Rezensionen. Diese will er auch so kennzeichnen. Amazon löscht diese Kennzeichnung still und leise. Dann soll der Drittanbieter gerichtlich dazu gezwungen werden, gekaufte Rezensionen als solche zu kennzeichnen, was aber nicht möglich ist. Währenddessen veröffentlicht Amazon selbst gekaufte Rezensionen und kennzeichnet diese auch so. Im Beschluss heißt es dazu konkret:

„Die Antragstellerin verhält sich aber rechtsmissbräuchlich, wenn sie selbst durch das Vine-Programm Produkte testen lässt, diese veröffentlicht und den rechtlich notwendigen Hinweis darauf, wie die Bewertung zustande gekommen sind, zulässt, während sie diesen Hinweis, den sie selbst für notwendig erachtet und den sie vorliegend mit ihrem Unterlassungsantrag angreift, mit ihr zustehenden technischen Möglichkeiten bei anderen Anbietern verhindert.”

Update (07.03.2019)

Uns liegen mittlerweile Informationen vor, dass sich das Gericht möglicherweise in der Begründung zum Beschluss vertippt haben könnte.

In dem Beschluss zitiert das Gericht eine Schrift von Amazons Gegner wie folgt: „[...] erkenne das System der Amazon Services Europe S. a. r. l. möglicherweise mit Hilfe eines entsprechenden Algorithmus, dass eine Rezension einen solchen klarstellenden Hinweis enthält, würde dieser ohne Vorankündigung umgehend gelöscht.” Tatsächlich soll es in der vom Gericht zitierten Schutzschrift geheißen haben, dass nicht dieser, sondern diese, also die komplette Bewertung gelöscht werde, wenn diese einen Hinweis darauf enthielte, dass sie gekauft sei.

Wir haben bereits das Landgericht Frankfurt deswegen angefragt. Mittlerweile hat Amazon allerdings ohnehin Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt und vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen (wir berichteten).  

Kommentare  

#1 Thorsten Eller 2019-02-22 08:37
Was ist denn jetzt die Konsequenz des Urteils, wird Amazon dazu aufgefordert ein solches Label bei allen anderen Rezensionen einzuführen? Es wäre jetzt ja nicht so schwer...

Danke für den Bericht, aber iwie bleibt das Gefühl, dass es einfach so weiter läuft?
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