10.000 Euro Zwangsgeld

Nach Tod einer 15-Jährigen: Facebook kommt BGH-Urteil nicht nach

Veröffentlicht: 25.02.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 26.02.2019
Facebook-Login auf Handy.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17) zum digitalen Nachlass endete ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Eltern einer 15-jährigen Verunglückten und dem Unternehmen Facebook: 2012 war die Tochter der Kläger durch einen U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Unklar ist allerdings, wie das Mädchen vor die Bahn geraten ist. Es stand die Möglichkeit im Raum, dass es sich bei dem Unfall um einen Suizid handeln könne. Davon abhängig ist auch die Frage, inwiefern den Eltern ein Schadensersatzanspruch gegen den U-Bahn-Fahrer zusteht.

Aufschluss über einen möglichen Suizid sollten das Facebook-Profil des Kindes geben: Die Eltern erhoffen sich durch einen Zugriff auf das Konto in den privaten Nachrichten Hinweise auf suizidale Gedanken zu entdecken.

Facebook verweigert Zugriff

Die Eltern verlangten daher von Facebook den Zugriff auf das Konto der Tochter. Facebook hingegen verweigerte sich und versetzte das Konto der Verstorbenen in den sogenannten Gedenkzustand. Dabei wird der Zusatz „in Erinnerung an” angezeigt und ein Einloggen in das Profil ist nicht mehr möglich.

In der Folge klagten sich die Eltern laut LTO durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof: Dieser gab ihnen 2018 Recht. Als Erben der Tochter treten sie auch in den Vertrag mit Facebook ein. Außerdem gehören private Schriften, wie etwa Briefe und Tagebucheinträge zum Nachlass des Erblassers. Das gleiche müsse auch für Nachrichten gelten, die über Facebook verschickt werden.

14.000 Seiten langes PDF-Dokument

Facebook kam diesem Urteil laut Heise wie folgt nach: Das Unternehmen überreichte den Eltern ein 14.000 Seiten langes PDF Dokument auf einem USB-Stick. "Wir fühlen mit der Familie. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir der Familie die Informationen des Kontos ihrer verstorbenen Tochter übermittelt, einschließlich aller Nachrichten, Fotos und Posts", wird Facebook dazu zitiert. Damit kommt Facebook nach Ansicht der Eltern und deren Anwalt nicht dem Urteil nach. Es geht den Eltern darum, direkten Zugriff auf das Konto ihres Kindes zu haben, um dort nach Hinweisen auf einen Suizid zu suchen. Daher haben sie ein Zwangsgeld beantragt, um Facebook zum Handeln zu zwingen.

Vor dem Landgericht Berlin haben sie nun Recht bekommen: Aus dem Beschluss geht hervor, dass Facebook das digitale Erbe des Mädchens nicht in ausreichender Form freigeben habe. Facebook soll 10.000 Euro Zwangsgeld zahlen.

Der Zwangsgeldbeschluss ist noch nicht rechtskrätig.

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