Bundesgerichtshof

Händler darf mit „olympiaverdächtiger“ Sportbekleidung werben

Veröffentlicht: 07.03.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 07.03.2019
Hand hält Medaille hoch

Für Online-Händler kann die Verwendungen von Marken oder Bezeichnungen unschöne Folgen nach sich ziehen, wenn diese Begriffe geschützt sind und nicht einfach ohne Weiteres zur kommerziellen Verwendung genutzt werden dürfen. So ist es etwa bei olympischen Bezeichnungen der Fall: Diese werden in bestimmten Fällen durch das Olympia-Schutzgesetz vor der Verwendung durch Dritte geschützt.

Der BGH hat nun eine Entscheidung zu einem Fall getroffen, in dem ein Textilgroßhandel seine Sportbekleidung mit den Attributen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ beworben hatte. Der Deutsche Olympische Sportbund mahnte dieses Vorgehen ab und forderte die dadurch entstandenen Kosten vom Händler gerichtlich ein.

In erster Instanz, vor dem Landgericht Rostock, bekam der Sportverbund Recht. Der beklagte Händler legte Rechtsmittel dagegen ein. In zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Rostock bekam dieser dann wiederum Recht. Hiergegen wiederum ging der klagende Sportverbund in Revision, sodass der Fall vom BGH (AZ.: I ZR 225/17) zu entscheiden war. Dieser entschied nun, wie das OLG Rostock, zu Gunsten des Textilhändlers.

Rechtsverletzung setzt „engen Bezug“ zu Olympischen Spielen voraus

Nach Ansicht des BGH wurde der Händler zu Unrecht abgemahnt, wie sich aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07. März 2019 ergibt. Mit der Verwendung der Begriffe hätte der Beklagte die „Wertschätzung der olympischen Bezeichnung“ gemäß der gesetzlichen Vorgaben ausnutzen müssen – dann wäre die Abmahnung rechtmäßig gewesen.

Die Richter erkannten die rechtlichen Voraussetzungen aber nicht als gegeben an: Demnach müsste die Werbung hier einen engen Bezug zu den Olympischen Spielen aufweisen. Einfach nur verwandte Begriffe zu nutzen, das reicht nach Ansicht der Richter aber nicht aus um diesen Bezug herzustellen. Für Produkte, die eine „sachliche Nähe zu den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung aufweisen“, wie also beispielsweise Sportkleidung, müsse die Bezugnahme auch ausdrücklich durch Wort oder Bild hergestellt werden. Das Olympia-Schutzgesetz sehe aber grundsätzlich selbst vor, dass eine Benutzung von olympischen Bezeichnungen „als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren, Dienstleistungen oder Personen“ erlaubt sei – sofern dies nicht unlauter geschehe.

Sportler mit Medaille nicht zwingend olympisches Motiv

Tatsächlich wurde in der Werbung ein Sportler gezeigt, der eine Medaille in der Hand hält. Darin sei aber an und für sich nicht einfach ein olympisches Motiv zu sehen, entschied der zuständige 1. Senat. „Olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ können indes auch als Synonyme für eine außergewöhnlich gute Leistung betrachtet werden.

Wie es weiter heißt, gebe es jedenfalls aber eine Grenze, ab welcher die Werbung mit olympischen Bezeichnungen unlauter und damit rechtswidrig und abmahnfähig ist. Demnach müsse die Wertschätzung der olympischen Spiele durch eine Werbemaßnahme so stark ausgenutzt werden, wie es sonst nur ein offizieller Sponsor tun dürfe, oder ein Sportartikelhersteller, dessen Produkte von Sportlern bei den Olympischen Spielen verwendet werden.

Zusammenfassend heißt es also: Es muss schon ausdrücklich in Wort oder Bild auf die Olympischen Spiele hingewiesen werden. Nur ähnliche Begrifflichkeiten zu verwenden stellt hingegen kein unlauteres Verhalten dar.

Kommentare  

#1 Uni24 2019-03-13 14:38
Wieso setzt sich niemand dafür ein, dass dieses Olympia Schutzgesetz gekippt wird. Es kann nicht sein, dass ein Unternhehmen die Regierung damit erpresst, keine Olympische Spiele in Deutschland abzuhalten, wenn nicht Begriffe und Symbole der Olympischen Spiele geschützt werden, deren der IOC nicht mal Urheber ist. Wer brauch den Quatsch auch in unbedigt in Deutschland, davon hat der Normalbürger nichts. Stattdessen werden damit deutsche Unternehmen geschädigt in dem der IOC dies als Einneahmequelle benutzt ohne daran zu denke,n überhaupt Spiele hier in Deutschland abzuhalten. Ehrlich gesagt kein Interesse. Zumal Olympia in Deutschland eh nicht unter einem guten Stern steht. Erinnert mich an 1936 bei den Nazis und 1972 die Attentate. Vom ganzen Doping Mist mal abgesehen. Unfassbar, dass unsere Regierung sowas unterstützt.
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