Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurts

„World’s Lightest” ist nicht der Leichteste

Veröffentlicht: 27.03.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 27.03.2019
zwei Koffer am Flughaften

Jeder hält sein Produkt natürlich für das Beste auf dem Markt. Diese Meinung darf man ruhig auch haben – in jedem Fall damit zu werben ist allerdings eher unklug. In vielen Fällen ist das Produkt nämlich nicht wirklich das allerbeste. Daher ist der Umgang mit Spitzenstellungsbehauptungen kritisch zu betrachten.

Dies musste nun auch ein Hersteller und Händler von Gepäckstücken kürzlich feststellen.

Nicht ganz der Leichteste

Dieser bewarb sein Gepäckstück auf einer Messe unter dem Slogan „World’s Lightest”, was zu deutsch soviel wie „der Leichteste der Welt” bedeutet. Ein Konkurrent war da offensichtlich anderer Meinung und sah die Werbung als irreführend an, denn: Das weltweit leichteste Gepäckstück ist das sicherlich nicht. Der Streit landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, welches nun sein Urteil fällte (Urteil v. 14.02.2019 - Az.: 6 U 3/18).

Größter Kritikpunkt war der Umstand, dass der beklagte Hersteller sein komplettes Sortiment damit bewarb: „Bei der Bezeichnung "World's Lightest" handele es sich um eine unlautere und irreführende geschäftliche Handlung, da die Klägerin für sich eine Alleinstellung behaupte und nicht alle Gepäckstücke der Produktreihe leichter seien als die der Konkurrenz." 

Das Gericht stellt fest, dass eine solche Aussage irreführend ist. Es betonte besonders, wie wichtig das Gewicht von Gepäckstücken für die Kaufentscheidung ist: Gerade im Flugverkehr ist es wichtig, Kilos zu sparen, um am Ende auch Geld einzusparen.

Zulässigkeit von Spitzenstellungswerbung

Von einer Spitzenstellungswerbung wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen behauptet, sein Produkt wäre in Bezug auf ein Merkmal oder im Allgemeinen gegenüber den Produkten der Allgemeinheit überlegen. Solcherlei Behauptungen sind nur unter zwei Bedingungen zulässig: Zum einen muss die behauptete Spitzenstellung bestehen; zum anderen muss der Werbende aber auch einen deutlichen und dauerhaften Vorsprung gegenüber der Konkurrenz haben. Besonders an der zweiten Voraussetzungen dürften die meisten Behauptungen scheitern. Es reicht eben nicht aus, lediglich ein bisschen besser zu sein.

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