Kurzmeldung

Digitales Erbe bei Apple? Aber nur mithilfe des Gerichts

Veröffentlicht: 25.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 26.04.2019
iCloud-App auf Smartphone.

Im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt: Nach dem Tod ihres 15-jährigen Kindes wollten die Eltern als Alleinerben Zugriff auf das Facebook-Konto haben. Sie hofften dort Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Das soziale Netzwerk weigerte sich jedoch, so dass die Eltern bis vor den BGH ziehen mussten. Dieser gab ihnen Recht und erklärte damit, dass das sogenannte digitale Erbe mit zur Erbmasse zählt und, ähnlich wie etwa Tagebücher und Briefe, an die Erben übergeben werden muss. Allerdings macht es Facebook den Erben trotz des Urteiles alles andere als leicht (wir berichteten).

Daten auf iCloud

Auch Apple tut sich in einem aktuellen Fall schwer, den Erben Zugang zum digitalen Nachlass zu gewähren: Bei dem Verstorbenen handelt es sich laut der Frankfurter Allgemeinen um einen im Ausland verstorbenen Verwandten. Die Erben begehrten von Apple Zugang zu den Daten, die der Verstorbene in seiner iCloud gespeichert hat. Apple weigerte sich allerdings, so dass auch in diesem Fall erst eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden muss.

Sieg zweiter Klasse

Vor dem Landgericht Münster (Az.: 014 O 565/18) bekamen die Erben auch Recht: Apple muss Zugriff auf die iCloud des Verstorbenen gewähren. Allerdings hat sich das Gericht nicht mit den gesetzlichen Voraussetzungen auseinandersetzen müssen, heißt es weiter. Da Apple nicht auf die Klage reagiert hat, kassierte das Unternehmen ein Versäumnisurteil. Das bedeutet, dass die Erben ohne Prüfung der Anspruchsgrundlagen Recht bekommen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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