HUK-Coburg unterliegt

Tatsächlich „nirgendwo günstiger” als bei Check24

Veröffentlicht: 18.06.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.12.2020
Gewinner-Team hält Pokal in die Höhe.

Bereits letztes Jahr im September trafen sich die HUK-Coburg und das Vergleichsportal Check24 vor dem Landgericht Köln. Die HUK-Coburg hatte das Vergleichsportal laut Beck-Aktuell unter anderem wegen irreführender Werbung verklagt. Konkret ging es um die „Nirgendwo günstiger Garantie”. Es würde beim Verbraucher der Eindruck erweckt werden, dass es nirgendwo einen günstigeren Tarif gäbe. Tatsächlich seien die Angebote der HUK-Coburg aber deutlich günstiger. Das Gericht folgte der Ansicht des Versicherers und stufte die Werbung als irreführend ein. Nun trafen sich die Parteien wieder vor Gericht.

Ordnungsmittelverfahren wegen wiederholtem Verstoß

Diesmal hat die HUK-Coburg ein Ordnungsmittelverfahren (LG Köln, 27.05.2019, Aktenzeichen 31 O 376/17-SH I) gegen Check24 vor dem Landgericht Köln eingeleitet. Es geht darum, dass Check24 trotz der Niederlage im September den Werbeslogan nicht verändert, beziehungsweise unterlassen hat.

Check24 sieht sich aber im Recht. Aus dem Versicherungsjournal geht hervor, dass das Vergleichsportal seine Garantie erweitert habe. „Es handele sich nicht um eine kerngleiche Verletzung“, wird Check24s Ausführung im Verfahren dazu vom Versicherungsjournal zitiert. „Der Verbraucher soll nunmehr auch für den Fall, dass er möglicherweise irgendwo auf dem Markt ein vergleichbares, aber günstigeres Alternativprodukt (Versicherungstarif zu vergleichbaren Bedingungen mit ausgewiesenem günstigerem Tarif) findet, vor wirtschaftlichen Nachteilen geschützt werden.“, heißt es weiter.

Mit dieser Argumentation konnte diesmal das Vergleichsportal überzeugen. Das Landgericht Köln wies den Antrag der HUK-Coburg ab.

Check24 bietet in rund 80 Prozent der Fälle den günstigsten Tarif an

Wie aus einer repräsentativen Studie der Technischen Hochschule Rosenheim hervorgeht, dürfte Check24 diesen versprochenen Ausgleich in wenigen Fällen tatsächlich zahlen müssen: Bei rund 1.000 Kundenprofilen bot das Portal in 80 Prozent der Fälle tatsächlich den günstigsten Tarif an, so das Presseportal zur Studie.

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