Bundesgerichtshof

Widerrufsrecht gilt auch bei Matratze aus dem Internet

Veröffentlicht: 03.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Matratze auf Bett

Jahrelang stand die Frage im Raum, wie es eigentlich um das Widerrufsrecht steht, wenn Verbraucher Matratzen online kaufen. Der Streit zwischen einem Kunden und einer Händlerin begann mit dem Kauf einer Matratze im Jahr 2014 und zog sich vom Amtsgericht Mainz in der ersten Instanz schließlich über den BGH zum Europäischen Gerichtshof. Dieser war vom Bundesgerichtshof um die Auslegung der europäischen Rechtsgrundlagen gebeten worden, auf denen die deutsche Vorschrift beruht. Demnach kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn es um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren geht, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind – wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Anfang dieses Jahres kam zunächst der EuGH zu einem Ergebnis (wir berichteten): Matratzen sind von dieser Ausnahme nicht betroffen. Wirkung für den Käufer entfaltete das Urteil des internationalen Gerichts nicht, weil es sich lediglich um ein Verfahren handelt, dass einem nationalen Gericht Antworten auf Auslegungsfragen liefert. 

BGH sieht keine Ausnahme vom Widerrufsrecht

Jetzt dürfte der Matratzenkäufer aber aufatmen: Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil in dieser Sache gefällt und – entsprechend der Aussagen des EuGH – zu dessen Gunsten entschieden (AZ.: VIII ZR 194/16). Argumentativ stützt sich der Gerichtshof weitgehend auf das Urteil des EuGH und besagt, dass dem Verbraucher auch dann das Recht zustehe, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat. Laut der Pressemitteilung des BGH sei eine auf Matratzen bezogene Ausnahme vom Widerrufsrecht vor allem mit Blick auf dessen Sinn und Zweck zu verneinen. „Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher in der besonderen Situation im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine Möglichkeit hat, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen und seine Eigenschaften zur Kenntnis zu nehmen“ heißt es weiter. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden.

Matratzen könnten nach Widerruf aufbereitet werden

Die hier ursprünglich angebrachte Ausnahme vom Widerrufsrecht greife indessen nur ein, wenn die versiegelte Ware nach der Entfernung der Versiegelung aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene endgültig nicht mehr verkehrsfähig sei. Dabei wird auch darauf abgestellt, inwiefern ein Händler diese Verkehrsfähigkeit durch entsprechende Maßnahmen wieder herstellen kann, bzw. ob diese Maßnahmen unmöglich sind oder mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten einhergehen. Bei „Anlegung dieses Maßstabs“ könne eine Matratze mit einem Kleidungsstück gleichgesetzt werden – dieses könne ebenfalls mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. „Es ist davon auszugehen, dass Unternehmer bezüglich beider Waren in der Lage sind, diese nach Rücksendung mittels einer Behandlung wie einer Reinigung oder einer Desinfektion für eine Wiederverwertung durch einen Dritten und damit für ein erneutes Inverkehrbringen geeignet zu machen“, heißt es in der Pressemitteilung. 

Der Käufer der Matratze erhält nun also sein Geld zurück. Es handelt sich hier zwar wie üblich um eine Einzelfallentscheidung, allerdings entfaltet dieses Urteil des BGH in Verbindung mit dem des EuGH eine absolute Vorbildwirkung für potentielle weitere gerichtliche Entscheidungen dieser Art. Händler, die mit Matratzen handeln, sollten die Entscheidungen daher berücksichtigen.

Kommentare  

#3 Peter 2019-07-10 14:33
Ich hatte auch mal eine Matratze, auf deren äußerer Packung stand, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, sobald ich die Folie entferne. Die Matartze war gerollt. Ein Probeliegen also gar nicht möglich.
Die ging dann ungeprüft zurück.
Ohne Widerrufsrecht würde kaum jemand etwas online kaufen.
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#2 Peter 2019-07-10 14:32
@ sandra
Der Verbraucher hat ein Recht auf ProbeLIEGEN, so wie er es in einem Ladengeschäft könnte.
Ich habe noch nie nackte Leute im Möbelhaus in der Bettenabteilung gesehen....
Es ist davon auszugehen, dass ein Kunde die Matratze bezieht und einige Stunden mit Kleidung darauf liegt.
Dann genügt ein Staubsauger und neue Folie zum Verpacken.
Gut. Viele Händler räumen ein ProbeSCHLAFEN für 30 oder 100 Tage an. Dann ist die Matratze natürlich durch und nicht mehr zu verkaufen.
Das wurde aber im hier beschriebenen Fall nicht behandelt.
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#1 sandra 2019-07-04 11:54
Nichts geht über eine gebrauchte Matratze wo jemand nackt drauf geschlafen hat und schön geschwitzt hat - herrlich *ironie

So was würde bei mir sofort zurückgeschickt . Schon wieder ein realitätsfernes Urteil
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