Und er wird doch gelutscht

Gericht setzt EuGH-Urteil zu oralen Tabak-Bags um

Veröffentlicht: 15.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 15.10.2019
Tabakblatt und getrockneter Tabak

Ein Importeur hat orale Tabak-Bags und -pasten auf den Markt gebracht. Bei den Bags handelt es sich um kleine Zellulosebeutelchen in denen sich feingeschnittener Tabak befindet. Diese können einfach in den Mund gelegt werden. Die Wirkstoffe und der Geschmack entfalten sich dann durch die Verbindung mit dem Speichel – und genau das ist das Problem.

In der EU darf Tabak nur gekaut oder geraucht werden

Die EU hat in ihrer Tabakrichtlinie festgelegt, dass Tabak nur dann auf den Markt gebracht werden darf, wenn er gekaut oder geraucht werden kann. Damit soll verhindert werden, dass neue Produkte die Sucht fördern. Der Tabak des Importeurs wird streng genommen aber gelutscht. Daher wurde der Vertrieb in Deutschland verboten. Dagegen hat sich das Unternehmen gewehrt und die Akte wurde zur Beantwortung einiger Fragen schließlich vor einem Jahr an den Europäischen Gerichtshof geschickt. Dieser sagte, dass der grundlegende Unterschied zwischen Kauen und Lutschen darin bestünde, dass beim letzteren die wesentlichen Inhaltsstoffe allein durch die Berührung mit dem Speichel freigesetzt werden (wir berichteten). 

Umsetzung durch Verwaltungsgerichtshof in München

Der Verwaltungsgerichtshof in München hat die Vorabentscheidung des EuGHs nun umgesetzt und das Vertriebsverbot aufrecht erhalten, so Beck-Aktuell

Das Unternehmen hatte argumentiert, dass es darauf ankomme, dass durch das Kauen wesentlich mehr Inhaltsstoffe freigesetzt werden, als durch das Lutschen und die Bags damit als Kautabak einzustufen seien. Dieser Argumentation hat das Gericht allerdings eine Abfuhr erteilt: Dem EuGH kam es nicht darauf an, durch welche der beiden Tätigkeiten mehr Inhaltsstoffe freigesetzt werden. Es ging vor allem um das Ob und dieses wurde durch ein Gutachten belegt: Durch den besonders klein geschnittenen und teilweise gemahlenen Tabak sei das Lösen der Inhaltsstoffe durch bloßes Im-Mund-Halten – wenn auch im geringem Umfang – überhaupt erst möglich.

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