Landgericht München I

Holidaycheck gewinnt Kampf gegen Fake-Bewertungen

Veröffentlicht: 15.11.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 15.11.2019
Büro in Bottighofen von Holidaycheck

Das Unternehmern Fivestar Marketing AG ist dem Urlaubsportal Holidaycheck, welches zum Burda-Verlag gehört schon lange ein Dorn im Auge. Das Marketing-Unternehmen verkauft Top-Bewertungen. Diese Bewertungen wurden teilweise auch von Gastwirten gekauft, die so bei Holidaycheck gute Rankings erzielen können. Das Problem dabei ist, dass die Autoren der Top-Rezensionen nie in der bewerteten Gastronomie eingekehrt sind. Es handelt sich schlicht um Fake-Bewertungen. Daher klagte Holidaycheck gegen dieses Geschäftsmodell (wir berichteten).

Fivestar nicht zur Verhandlung erschienen

Gestern nun sollte die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München I stattfinden. Statt der erhofften Erklärung erging ein Versäumnisurteil, da kein Vertreter des Marketing-Unternehmens erschienen war. Grund für das Nichterscheinen könnte laut Beck-Aktuell die kürzliche Umfirmierung sein: Aus der Fivestar Marketing UG wurde die Fivestar AG br. Der ehemalige Geschäftsführer ist nicht mehr im Dienst; ein neuer ist zumindest im Handelsregister noch nicht eingetragen wurden. „Das bedeutet nicht, dass es die Firma nicht mehr trifft”, kommentierte das Gericht. Weiter heißt es: „Das ist wie eine Geschlechtsumwandlung.” 

Durch das Versäumnisurteil wird Fivestar dazu verpflichtet, Holidaycheck Auskunft darüber zu geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammen. Außerdem müssen Fake-Bewertungen gelöscht werden. Grundsätzlich verbietet das Gericht damit nicht den Einsatz gekaufter Bewertungen. Rechtswidrig werden gekaufte Bewertungen erst, wenn die Autoren das Hotel „nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben".

19,40 Euro für eine Bewertung

Aus dem Bericht von Beck-Aktuell geht außerdem hervor, dass nicht nur das Urlaubsportal, sondern auch der Marktplatz Amazon mit Fivestar so seine Probleme hat. Gekaufte Amazon-Bewertungen kosten 19,40 Euro und sind damit zugleich die teuersten im Angebot. Der Marktplatz selbst verbietet in seinen AGB die Verwendung gekaufter Rezensionen. Daher ist es nur logisch, dass Amazon auch gegen Fivestar vorgeht. „Unter anderem haben wir zwei einstweilige Verfügungen gegen Fivestar Marketing erreicht, von denen eine bereits durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde”, wird dazu ein Amazon-Sprecher zitiert. 

Weiter heißt es, dass Fivestar beim Verkauf von Bewertungen anders arbeite, als übliche Unternehmen. Der Amazon-Sprecher sagt dazu: „Nach unseren Schätzungen sind mehr als 90% der nicht authentischen Bewertungen computergeneriert.” Fivestar hingegen beschäftige freie Mitarbeiter, die die Bewertungen verfassen.

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