Bundesgerichtshof zu Legal Tech

Wenigermiete.de ist ein zulässiges Angebot

Veröffentlicht: 04.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.12.2019
Person nutzt Legal Tech auf Notebook

Mit dem Legal-Tech-Dienst Wenigermiete.de können Mieter ihre zuviel gezahlte Miete zurück holen, ohne dafür einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen. Dafür können sie zunächst auf der Seite einige Daten, wie etwa Miete, Quadratmeterzahl und Adresse eingeben. Automatisch ermittelt der Dienst über seinen Mietpreisrechner dann, ob der Mieter zu viel zahlt. Im Anschluss kann der Mieter seinen Anspruch auf Rückzahlung an den Dienst abtreten. Dieser holt sich die zuviel gezahlte Miete – notfalls vor Gericht – beim Eigentümer zurück. Hat Wenigermiete.de Erfolg, so wird ein Erfolgshonorar fällig; andernfalls kostet der Dienst gar nichts.

Ob die dargestellte Dienstleistung legal ist, hat nun der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.11.2019, Aktenzeichen: VIII ZR 285/18) entschieden. 

Illegale Rechtsdienstleistung oder legaler Inkassodienst?

Im Kern ging es laut Haufe um die Frage, ob das Angebot Wenigermiete.de eine illegale Rechtsdienstleistung oder ein legaler Inkassodienst ist. 

Diese Einschätzung ist sehr wichtig, da sie zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Beispielsweise dürfen Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege keine Erfolgshonorare vereinbaren. Vereinfacht gesagt, müssen sich Anwälte für die erbrachte Rechtsdienstleistung unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits, bezahlen lassen.

Bei Inkassodienstleistern sieht das anders aus: Hier ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren prinzipiell möglich. Doch: Woran macht man fest, ob ein Angebot eine Rechtsdienstleistung oder ein Inkassodienst ist? 

Rechtsberatung durch Mietpreisrechner?

Im Fall von Wenigermiete.de hat sich dieser Streit am Angebot des Mietpreisrechners entzündet. Der Rechner dient schließlich dazu, zu ermitteln ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Hierzu gibt es verschiedene Ansichten.

Das Landgericht Berlin (Beschluss vom 26.07.2018, Aktenzeichen: 67 S 157/18) hat den Mietpreisrechner jedenfalls zum Anlass genommen und Wenigermiete.de als Rechtsdienstleistung eingestuft. Das Problem: Das dahinterstehende Unternehmen, die Lexfox GmbH, verfügt lediglich über eine Zulassung als Inkassodienstleister und würde darüber hinaus schon allein wegen des Erfolgshonorars als illegaler Rechtsdienstleister agieren.

Der Bundesgerichtshof hat sich nun allerdings dieser Ansicht nicht angeschlossen. Er stuft das Angebot als reine Inkassodienstleistung ein. Der Mietpreisrechner sei von dem Begriff der Inkassodienstleistung gedeckt. Jedenfalls stehe er in einem engen Zusammenhang zur Einziehung der Forderung und ist damit vom Inkassoauftrag umfasst.

Legal Tech wird kritisch betrachtet

Grundsätzlich werden Legal-Tech-Dienste, wie etwa der Mietpreisrechner von Wenigermiete.de kritisch betrachtet. So kündigten die Justizminister der Länder im Juni noch an, solche Angebote strenger zu regulieren. Die Durchführung von Rechtsberatungen müsse den Menschen vorbehalten bleiben, hieß es. Allerdings geht es bei der Diskussion eher darum, welchen Weg Legal Tech einschlagen wird. Keinesfalls dürfe ein Computer irgendwann den Richter ersetzen (wir berichteten).

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