Ausschluss bei Vorbestellungen

Verbraucherzentrale unterliegt im Streit um Nintendos Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 24.01.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Nintendos Super Mario

Bei der Nintendo Switch können Nutzer Spiele rein digital kaufen. Wer sein Lieblingsspiel direkt ab Erscheinungsdatum zocken möchte, kann es auch vorbestellen. Dabei wird das Spiel mit der Vorbestellung zwar gedownloadet; gespielt werden kann es aber erst ab Erscheinungsdatum. Es kann also sein, dass das Produkt monatelang als nicht-spielbare Datei gespeichert ist. Nintendo schließt allerdings auch bei vorbestellten Spielen wie bei digitalen Waren üblich, das Widerrufsrecht aus. Dagegen hat neben norwegischen Verbraucherschützern auch der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt – und verloren.

Nutzer stimmt Ausschluss des Widerrufsrecht zu

Nintendo beruft sich darauf, dass es dem Verkäufer laut der Verbraucherrechterichtlinie möglich ist, das Widerrufsrecht bei digitalen Waren auszuschließen. Das ist auch ganz sinnvoll: Das Widerrufsrecht soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, die Ware auf ihre Beschaffenheit hin zu prüfen. Bei digitalen Waren geht eine Beschaffenheitsprüfung aber mit einem Konsum einher. Heißt: Würde bei digitalen Waren ein Widerrufsrecht nicht ausschließbar sein, würde der Nutzer das Spiel zwei Wochen lang spielen können, um dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Daher besteht die Möglichkeit, das Widerrufsrecht bei digitalen Gütern unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen.

Auf diese Möglichkeit, das Widerrufsrecht bei digitaler Ware auszuschließen, beruft sich auch Nintendo und bekam vor einem Frankfurter Gericht Recht. Das Gericht stellte sich auf die Seite von Nintendo und führte laut GamePro zur Begründung an, dass der Verbraucher dem Ausschluss des Widerrufsrecht zustimmt. Außerdem sei der Vertrag mit den Käufern durch den Abschluss der Vorbestellung erfüllt.

Verbraucherschützer legen Berufung ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will diese Entscheidung nicht akzeptieren und hat Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt. Den Verbraucherschützern geht es darum, dass die AGB von Nintendo zum Widerrufsrecht in sich widersprüchlich und damit unklar sind. Schon allein der Umstand, dass der Kaufvertrag mit der Vorbestellung abgeschlossen sei, der Spieler mit der Datei aber nichts anfangen könne, sei ein Widerspruch. Außerdem ergebe eine Option zur Stornierung bei Vorbestellung durchaus Sinn, da diese anders als normale Spiele eben nicht mit Abschluss des Kaufvertrags spielbar seien.

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