Trotz niedrigem THC-Gehalt

LG Braunschweig: Freiheitsstrafe für Verkauf von Hanftee

Veröffentlicht: 31.01.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Verschiedene Cannabisprodukte

Cannabis landet immer wieder vor Gerichten, meist geht es um Handel oder Besitz jener Varianten, die eine berauschende Wirkung haben. Dafür ist der Wirkstoff THC verantwortlich, welcher jedoch nicht in allen Pflanzen dieser Art steckt. So kommt es, dass Hanf auch in Lebensmitteln enthalten sein kann, ohne weitere Probleme nach sich ziehen zu müssen.

Durch das Landgericht Braunschweig wurden nun zwei Händler wegen des Verkaufs von Hanftee zu Freiheitsstrafen (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt (Urteil v. 29.01.2020, Aktenzeichen 4 KLs 5/19). Obwohl der THC-Gehalt sehr niedrig war, erkannten die Richter darin ein unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt.

Verkauf an Endverbraucher kein gewerblicher Zweck

Die Beiden Betreiber einer "Hanfbar" hatten mehrere Kilogramm nicht verarbeitete Cannabisblüten und -blätter im Ausland bestellt, in Gläser zu jeweils 2 und 5 Gramm abgefüllt und mit der Bezeichnung Hanfblütentee in zwei stationären Geschäften an Endverbraucher verkauft. Insgesamt handelte es sich dabei um über 1.600 Stück. 

Der THC-Gehalt lag dabei überwiegend im Bereich von 0,2 % oder darunter. Vor Gericht beriefen sich die beiden Angeklagten auf eine Ausnahme im Betäubungsmittelgesetz: Cannabis ist hier dann nicht betroffen, wenn es aus EU-zertifiziertem Anbau stammt oder der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt und der Verkehr damit nur gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Unter einem gewerblichen Zweck ist nach Auffassung der Richter aber nicht der gewerbliche Verkauf an Endverbraucher zu verstehen. Anders wäre es bei der Veräußerung an andere Gewerbetreibende, beispielsweise Hersteller von Textilien. Davon ab könne nach zwei Sachverständigengutachten nicht ausgeschlossen werden, dass dieses unverarbeitete, wirkstoffarme Cannabis je nach Art des Konsums nicht vielleicht doch einen Rauschzustand hervorrufen könnte. 

3 Jahre Bewährung für Verkauf von Hanfblütentee

Die Richter verhängten Freiheitsstrafen von neun und sieben Monaten, beide wurden jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig müssen sie es unterlassen, Produkte wie den Hanfblütentee nicht an Endverbraucher abzugeben, egal auf welchem Vertriebsweg und auch bei einem THC-Gehalt von unter 0,2%. Andernfalls droht der Widerruf der Bewährung. Die Verkaufserlöse und die sichergestellten Pflanzenteile wurden eingezogen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, es kann noch Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Im Bereich Cannabis kommt es immer wieder zu neuen rechtlichen Entwicklungen. Zuletzt hatte etwa das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass das Symbol des Cannabisblattes gegen die öffentliche Ordnung verstoße und insofern nicht als Marke eingetragen werden könne.

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